Streit um Religionsunterricht: Kirche bleibt hart

■ Landesbischof Huber lehnt Kompromißvorschlag der Sozialdemokraten ab. Ohne Einigung auf Pflichtfach will er keinen Staatsvertrag mit dem Senat abschließen

Im Streit um einen neuen Kirchenstaatsvertrag, der die Beziehung zwischen dem Land und der Evangelischen Kirche regelt, sind die Fronten verhärtet. Bei der Vorstellung des vorgesehenen Vertrages, der in seinem Text nun feststeht, aber noch nicht verabschiedet wurde, beharrt Landesbischof Wolfgang Huber auf der Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion in einer Gruppe mit anderen wertorientierten Unterrichtsfächern.

Bisher müssen die Berliner Schülerinnen und Schüler keinen Religions- oder ersatzweise anderen Unterricht zu weltanschaulichen Fragen belegen. Sie können vielmehr nach Hause gehen, wenn sie nicht freiwillig den zusätzlich angebotenen Religionsunterricht besuchen. Nur etwa ein Drittel der etwa 400.000 Schüler der Hauptstadt nehmen derzeit an Unterrichtsfächern religiöser, ethischer und weltanschaulicher Bildung teil.

In den letzten Wochen war es nun zum Streit in der Großen Koalition gekommen, da der Koalitionsvertrag vorsieht, die Frage des Religionsunterrichts nicht zu klären, bevor nicht das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des brandenburgischen Faches LER („Lebenskunde/Ethik/Religionskunde“) entschieden hat. Trotzdem hatte sich der Kulturstaatssekretär Lutz von Pufendorf (CDU) mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg über einen Vertragstext geeinigt. Daraufhin hatte der Berliner SPD-Parteichef Peter Strieder den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) aufgefordert, der Kirche mitzuteilen, „daß eine Unterzeichnung des Staatsvertrages in dieser Legislaturperiode nicht in Frage kommt“. Er hatte sogar indirekt damit gedroht, die Große Koalition an dieser Frage scheitern zu lassen.

Bischof Huber hob bei der Veröffentlichung des Papiers hervor, daß die Kirchenleitung den paraphierten Vertrag nun gebilligt habe. Jetzt müsse noch die Landessynode sowie der Senat und das Abgeordnetenhaus dem Vertrag zustimmen. Der Bischof drängte auf eine baldige Billigung des Papieres durch den Senat. Einen Kirchenstaatsvertrag werde es nur geben, wenn darin auch die Frage des Religionsunterrichts geklärt werde. Dieser Standpunkt sei „keine Dickleibigkeit“, sondern Respekt vor der Bedeutung des Themas.

Der SPD-Vertreter bei den Verhandlungen über den Staatsvertrag, der Abgeordnete Nikolaus Sander, verwies dagegen darauf, daß seine Partei der Kirche seit Jahren angeboten habe, den Vertrag mit Ausnahme der Religionsunterricht-Regelung noch vor dem Spruch aus Karlsruhe zu verabschieden. Dieses Angebot bestehe noch immer. Die Sozialdemokraten der Hauptstadt seien mit der bisherigen Regelung „zufrieden“. Der Verhandlungsführer auf kirchlicher Seite, Konsistorialpräsident Uwe Runge, sagte, wenn der Senat dem Vertrag nicht zustimme, bestehe eine „neue Lage“. Dann müsse die Kirche sehen, „wie wir damit umgehen“. Das Grundgesetz schreibt Religion als Pflichtfach für alle öffentlichen Schulen vor. Nur die Länder Bremen, Brandenburg und Berlin halten sich mit Verweis auf eine Ausnahmeregelung, der „Bremer Klausel“, nicht an diese Verfassungsbestimmung.

Philipp Gessler