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Teurer Beweis

■ Behörden und Träger streiten um Kosten für Hamburger Druckraum-Musterprozeß

„Wir geraten in die Position der Bittsteller“, schimpft Rainer Schmidt, „dabei haben wir der Politik aus der Patsche geholfen.“ Das Vorstandsmitglied der Drogenhilfeeinrichtung „Freiraum“ hat diese Woche 5800 Mark für die Anwaltskosten des Druckraum-Musterprozesses aus eigener Tasche bezahlt. Mit dem Anfang 1998 angestrengten Verfahren gegen Schmidt und „Freiraum“-Geschäftsführer Norbert Dworsky wollten Sozial- und Justizbehörde die Rechtsgrundlage für die Hamburger Fixerstuben klären lassen.

Elisabeth Lingner, Leiterin des Amtes für Soziales und Rehabilitation in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), hatte im Januar 1998 zugesagt, daß die Prozeßkosten von der Stadt getragen würden. Der Bonner Regierungswechsel brachte jedoch Ende September den Fahrplan des Prozesses durcheinander. Wegen der zu erwartenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wurden die Verhandlungstermine ausgesetzt. Zu dem Zeitpunkt waren aber bereits Kosten für die Vorbereitung angefallen. Streit gibt es nun über die Frage, wann gezahlt wird und in welcher Höhe.

Dworskys und Schmidts Anwälte schickten ihren Mandanten wie verabredet Rechnungen von je rund 5000 Mark, die diese im Oktober an die BAGS weiterleiteten. Die aber, argumentiert Peter Lindlahr, Rechtsreferent des Drogenbeauftragten, könne über eine Zahlung erst entscheiden, „wenn definitiv feststeht, daß das Verfahren nicht eingestellt wird und die Auslagen ohnehin von der Staatskasse getragen werden“ – das wäre in dem Fall die Justizbehörde. Zudem, erklärt Lindlahr in einem Schreiben vom Dezember 1998, seien die Anwaltskosten nur laut Gebührenordnung erstattungsfähig. Das würde ein Honorar von nur 2000 Mark bedeuten, so Anwalt Michael Alex.

„Eine erbärmliche Kleinkariertheit“ findet Schmidt, und Alex ergänzt: „Bei der politischen Tragweite und Kompliziertheit des Themas ist das Honorar angemessen.“ Das Landgericht hatte für den Prozeß drei Richter eingesetzt; „andere Anwälte“, berichtet Dworsky, „wollten erst bei 20.000 Mark anfangen.“

BAGS-Sprecherin Petra Bäurle kündigte gestern Gespräche über die Höhe des Anwaltshonorars an.

Heike Dierbach

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