: Ohne Strafe keine Klage
■ Lübecker Brand: Überlebende sollen nicht am zweiten Prozeß teilnehmen
Die Opfer müssen draußen bleiben. Wenn im September vor dem Landgericht Kiel erneut der Prozeß gegen den Libanesen Safwan Eid eröffnet wird, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Januar 1996 die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße in Brand gesetzt zu haben, sollen die überlebenden BewohnerInnen nicht an der Verhandlung teilnehmen dürfen. Nachdem das Landgericht ihnen die Nebenklage bereits Anfang März verweigerte, lehnte es gestern auch die Beschwerde dagegen ab. Nun muß das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) darüber befinden, ob diejenigen am Prozeß teilhaben dürfen, die ihre Familien in den Flammen verloren haben und selbst nur knapp entkamen.
Die ehemaligen MitbewohnerInnen Eids sind überzeugt, daß nicht er das Feuer gelegt hat. Deshalb plädierten sie als NebenklägerInnen im ersten Prozeß dafür, ihn freizusprechen – was das Lübecker Landgericht auch tat. Überraschend hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Kiel.
Hier sollen die Überlebenden nicht als NebenklägerInnen auftreten dürfen, weil sie nicht die Verurteilung Eids gefordert haben. Das, so das Gericht, widerspreche dem Sinn der Nebenklage. Rechtsanwalt Jan Thorsten Mohr kontert: „Der Nebenkläger soll kein Rächer sein.“ Vielmehr solle die Rechtsstellung der Opfer gestärkt werden.
Was nach einer Formalität klingt, hat für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen. Nur als NebenklägerInnen können sie Beweisanträge stellen, Akten einsehen, ZeugInnen befragen und plädieren. Lehnt das OLG die Beschwerde ab, können die Überlebenden nicht mal von der ZuschauerInnenbank aus den Prozeß verfolgen. Da sie als ZeugInnen vorgeladen werden, dürfen sie erst nach ihrer Aussage zusehen.
Die AnwältInnen äußern in einer gemeinsamen Erklärung den Verdacht, daß das Landgericht Kiel sich vom „Ballast“ der Brandopfer befreien wolle, „um den Fall Hafenstraße ein für alle Mal – wahrscheinlich unaufgeklärt – abzuschließen“. Dafür spreche auch, daß Anfang Juni die Ermittlungen gegen die tatverdächtigen Männer aus Grevesmühlen eingestellt wurden. Gegen die Einstellung kündigten die Brandopfer ebenfalls Beschwerde an. Elke Spanner
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