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Katastrophale Konsequenzen

■ Umweltminister bekräftigen nach Pallas-Desaster Forderungen nach zentraler Küstenwache für Nord- und Ostsee

Die Forderung nach einer zentralen Küstenwache als Konsequenz aus der Havarie des Holzfrachters „Pallas“ wird lauter. Nachdem Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) bereits ein entsprechendes Handlungskonzept vorgelegt hat, bekräftigten gestern die Umweltminister der norddeutschen Länder auf einer Tagung in Kiel die Forderung nach einer zentral geführten deutschen Küstenwache für Nord- und Ostsee.

Die norddeutsche Umweltministerkonferenz sieht nach Angaben von Schleswig-Holsteins Minister Rainder Steenblock (Grüne) „aus der Sicht der Küstenländer ein vitales Interesse“ an einer schnellen Neuordnung der Organisationsstrukturen von Bund und Ländern. Allerdings ließen sich Konsequenzen erst umsetzen, wenn die von der Bundesregierung eingerichtete Expertenkommission – voraussichtlich im Herbst – ihren Bericht zu Konsequenzen aus der „Pallas“-Havarie abgeliefert hat.

Nach seiner Auffassung wäre die Einrichtung der zentralen Küstenwache ohne Änderung des Grundgesetzes dann schnell möglich. Ganz so weit in ihren Überlegungen sind die anderen Bundesländer nicht. „Schleswig-Holstein ist zur Zeit das Zugpferd des Konzeptes“, räumte Hamburgs grüner Umweltsenator Alexander Porschke ein.

Nachdrücklich sprachen sich die Konferenzteilnehmer für eine verbindliche finanzielle Regelung für Anlagen in Häfen zur Aufnahme von Öl und anderen Schiffsabfällen aus. Sie begrüßten zwar die am Vortag von den EU-Verkehrsministern beschlossenen Regeln zur Abfallentsorgung, doch sei die volle Einrechnung der Entsorgungskosten in die Hafengebühren („No Special Fee-System“) nur als Option ausgesprochen worden.

Daneben wollen die Umweltminister nach Angaben von Niedersachsens Minister Wolfgang Jüttner (SPD) erreichen, daß es bis 2003 zu einem vollständigen Verbot des Antifouling-Anstriches TBT (Tributylzinn) kommt. Bisher sind TBT-haltige Anstriche in Europa nur für kleinere Schiffe bis zu 25 Meter Länge verboten. dpa

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