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Miethai & CoWasser

Abrechnung nach Verbrauch  ■ Von Achim Woens

Mit Urteil vom Mai 1999 hat das Amtsgericht einen Vermieter verurteilt, die Kosten für Wasser und Sielgebühren nach Verbrauch abzurechnen. Allein die Abrechnung nach Verbrauch ist nach Ansicht des Gerichts sachgerecht und entspreche billigem Ermessen. Voraussetzung ist allerdings, daß in allen Wohnungen des Abrechnungskreises Wasserzähler installiert sind.

In der Regel werden die Wasserkosten aber nach einem Flächenschlüssel auf die einzelnen Wohnungen verteilt. Dabei kommt es oft zu gravierenden Ungerechtigkeiten und das Interesse an einem sparsamen Umgang mit Wasser wird so auch nicht gerade gefördert.

Viele Vermieter sperren sich immer noch gegen den Einbau von Wohnungswasserzählern. Dabei kann der Vermieter die Kosten für den Einbau der Wasseruhren auf die MieterInnen abwälzen und entsprechende Vertragsänderungen vornehmen. Die Hamburgische Bauordnung fordert sogar den Einbau von Wasseruhren – allerdings sieht sie eine längere Übergangsfrst bis zum Jahr 2004 vor.

Wer Interesse an solchen Wasseruhren hat, sollte sich einmal bei den Wasserwerken informieren: Tel.: 7888-2778. Denn finanziell rechnet es sich nicht in jedem Fall. So kann es beispielsweise mehrere Versorgungsanträge im Haus geben. Dann kann die auf den Einbau der Wasseruhren folgende Miet-erhöhung die eingesparten Wasserkosten mehr als auffressen.

Umweltpolitisch sinnvoll bleibt die Maßnahme aber auch in einem solchen Fall. Der Wasserverbrauch geht im Durchschnitt um fast 20 Prozent zurück. Also: Informationen bei den HWW einholen, sich mit den Nachbarn zusammensetzen und an den Vermieter herantreten. Fordern Sie den Einbau jetzt. Denn in den nächsten Jahren muß es ja doch passieren.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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