Strittig ist nur die Adoption

■  Bei der Homo-Ehe sind sich Grüne und SPD weitgehend einig. Zündstoff birgt aber der SPD-Vorschlag, das Gesetz wegen der fehlenden Mehrheit im Bundesrat zu splitten

Berlin (taz) – Es ist verzwickt: Da gibt es ein rot-grünes Reformprojekt, bei dem sich SPD und Grüne weitgehend einig sind. Die sogenannte eingetragene Partnerschaft für lesbische und schwule Paare soll diesen nahezu die gleichen Rechte und Pflichten einräumen wie heterosexuellen Ehepaaren. Doch das Gesetzesvorhaben, das die jahrzehntelange Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Paare beenden soll, muß die Hürde des Bundesrats nehmen. Doch in der Länderkammer hat Rot-Grün seit der Hessenwahl keine Mehrheit mehr.

Das Justizministerium will im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen. Doch in der Frage, wie man das Vorhaben heil durch den Bundesrat bringt, zeichnen sich zwischen Grünen und SPD erhebliche Differenzen ab.

Der Reihe nach: Den Koalitionspartnern geht es nicht um eine Homo-Ehe light wie die „Hamburger Ehe“, wo die standesamtliche Registrierung für die Paare keinerlei rechtliche Verbesserungen mit sich bringt. Rot-Grün plant vielmehr ein dickes Bündel an Rechten und Pflichten: So soll das Rentenrecht dahingehend geändert werden, daß nach dem Tod eines Partners dessen Rentenansprüche auf den Hinterbliebenen übertragen werden. Auch das Erbrecht brächte eine Verbesserung: Bei der Erbschaftssteuer hätten hinterbliebene lesbische und schwule Partner künftig den gleichen Freibetrag wie Ehepartner. Das Paar soll außerdem einen gemeinsamen Namen wählen können.

Doch ohne Pflichten keine Rechte: Wer eine eingetragene Partnerschaft eingeht, muß für den arbeitslosen Partner aufkommen wie ein Ehepartner, sofern nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Nach einer Trennung kann unter Umständen ein Unterhaltsanspruch entstehen. Nur das Adoptionsrecht, für das sich die Grünen einsetzen, lehnt die SPD ab. Unstrittig sind dagegen: Für Kinder, die in lesbischen und schwulen Partnerschaften aufwachsen, sollen sich die Partner das Sorgerecht teilen können. Auch die Lage binationaler Homo-Paare soll sich durch ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht für die ausländischen PartnerInnen verbessern.

Doch gerade das Ausländerrecht, das Renten- und Beamtenrecht bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. In der SPD gibt es daher Überlegungen, im Bundestag zunächst nur die nicht zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzes zu verabschieden: Dazu zählen Erbrecht, Mietrecht und Unterhaltsrecht. Die zustimmungspflichtigen Teile sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Das Problem: Homopaare hätten zunächst viele Pflichten, aber wenig Rechte. Deshalb lehnen Grüne und Homo-Gruppen dieses Ansinnen entschieden ab.

Ein Ausweg aus dem Dilemma ist nicht in Sicht. Zwar könnte man die FDP mit ins Boot holen, die gestern ihr Modell einer eingetragenen Partnerschaft vorstellte. Doch bleiben die FDP-Vorstellungen hinter den rot-grünen Plänen soweit zurück, daß die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse die Chancen einer Einigung sehr skeptisch beurteilt. Ob das rot-schwarze Bremen in die Bresche springt, ist noch ungewiß.

Immerhin wollen die Christdemokraten auf eine Gegenkampagne verzichten. „Es wird mit Sicherheit keine Unterschriftenkampagne der CDU geben“, sagte ein Sprecher der CDU-Parteizentrale. Aus der Debatte um das Staatsangehörigkeitsrecht haben SPD und Grüne gelernt: Für die gesellschaftliche Akzeptanz der Homo-Ehe soll verstärkt geworben werden. Dorothee Winden