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Verurteilung von Grenzkommandeuren

Vier ehemalige DDR-Grenzkommandeure sind gestern von der 29. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen Beihilfe zum Totschlag an Flüchtlingen zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt worden. Die Angeklagten im Alter von 70 bis 77 Jahren hatten als Stellvertreter im Range von Obersten an Jahresbefehlen ihrer Vorgesetzten im Grenzkommando Mitte mitgewirkt. Sie hätten bewußt und billigend in Kauf genommen, daß in Umsetzung der Befehle vier Fluchtwillige an der Grenze getötet wurden, betonte das Gericht. Die Angeklagten bestritten nicht, als Offiziere der Grenztruppen erteilte Aufträge zur Grenzsicherung pflichtgemäß erfüllt zu haben. Sie verwahrten sich aber dagegen, Befehle zur Tötung von Grenzverletzern erteilt zu haben. Strafmildernd wertete die Strafkammer die Einbindung der Kommandeure in das DDR-System. ADN