: Verurteilung von Grenzkommandeuren
Vier ehemalige DDR-Grenzkommandeure sind gestern von der 29. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen Beihilfe zum Totschlag an Flüchtlingen zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt worden. Die Angeklagten im Alter von 70 bis 77 Jahren hatten als Stellvertreter im Range von Obersten an Jahresbefehlen ihrer Vorgesetzten im Grenzkommando Mitte mitgewirkt. Sie hätten bewußt und billigend in Kauf genommen, daß in Umsetzung der Befehle vier Fluchtwillige an der Grenze getötet wurden, betonte das Gericht. Die Angeklagten bestritten nicht, als Offiziere der Grenztruppen erteilte Aufträge zur Grenzsicherung pflichtgemäß erfüllt zu haben. Sie verwahrten sich aber dagegen, Befehle zur Tötung von Grenzverletzern erteilt zu haben. Strafmildernd wertete die Strafkammer die Einbindung der Kommandeure in das DDR-System. ADN
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen