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Abhörer beobachten

■ Datenschutzbeauftragter fordert mehr Kontrolle des Großen Lauschangriffes

Obwohl der „Große Lauschangriff“ seit einem Jahr existiert, hat die Stadt Hamburg noch kein Kontrollsystem für das Abhören privater Wohnungen geschaffen. Das kritisierte gestern der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader. Er forderte Senat und Bürgerschaft auf, ein Ausführungsgesetz zu erlassen.

Laut Schrader muß die Bürgerschaft die Anwendung des großen Lauschangriffes kontrollieren. Regelmäßig müsse der Senat darüber Bericht erstatten. Die Bürgerschaft müsse die Möglichkeit bekommen, darüber öffentlich zu debattieren – selbstverständlich, ohne Rückschlüsse auf die Betroffenen zuzulassen. Nur so könnten die Auswirkungen der Grundrechtseingriffe transparent gemacht und Erfahrungen über deren Wirksamkeit gesammelt werden.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft praktiziert den „großen Lauschangriff“ bereits. Schrader nannte beispielhaft die Fahndung nach einem in der Psychiatrie untergebrachten Strafgefangenen. Nachdem dieser aus der Anstalt entflohen war, seien die Wohnungen seiner Bekannten abgehört worden.

Der Datenschutzbeauftragte monierte auch, daß der Senat bei seinen Haushaltsberatungen vorige Woche eine weitere Stelle für den Datenschutz verweigert habe. Diese sei erforderlich, weil durch die EU-Datenschutzrichtlinie und das novellierte Bundesdatenschutzgesetz künftig die Wirtschaft nicht nur bei konkreten Anlässen, sondern generell auf Datenschutzverstöße überprüft werden müsse: „Bei 80.000 Hamburger Unternehmen müßte die Stadt hier nur eine Mark pro Firma für den Datenschutz ausgeben“. Elke Spanner

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