: Wenn die Stütze vom Betrieb kommt
■ Müller: Unternehmen sollen bei Entlassungen Stütze zahlen
Berlin (taz/dpa) – Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) denkt über eine Reform der Arbeitslosenversicherung nach. Um die Lohnnebenkosten zu senken, soll demnach der Unternehmensanteil an der Versicherung entfallen. Entläßt eine Firma einen Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit, müßte sie ihm statt dessen den Lohn für einen gewissen Zeitraum weiterzahlen. „Man muß prüfen, ob ein solches Lohnfortzahlungsgesetz nicht billiger ist“, sagte Müller gestern. Die Arbeitnehmer sollen ihren Beitrag unverändert weiterzahlen. Derzeit zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 3,25 Prozent in die Arbeitslosenversicherung ein.
Einzelheiten der modifizierten Absicherung müßten noch diskutiert werden, meinte Müller. Bei längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen sei denkbar, die Höhe der Lohnfortzahlung der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes anzugleichen.
Mit Zurückhaltung haben die Arbeitgeber den Vorschlag von Müller aufgenommen. Das Risiko solcherart auf einzelne Unternehmen abzuwälzen, sei nicht sachgerecht, sagte Achim Dercks, Arbeitsmarktexperte beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT), der taz. Wenn Unternehmen bei der betriebsbedingten Entlassung von Mitarbeitern deren Lohn fortzahlen müßten, würden gerade jene Betriebe besonders belastet, die sich ohnehin in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befänden.
Die stellvertretenden Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, erklärte gegenüber der taz, wenn die Arbeitslosenversicherung geringere Einnahmen hätte, wäre die aktive Arbeitsmarktpolitik gefährdet. Engelen-Kefer sagte, als Alternative zu den Vorschlägen Müllers könne man auf der Branchenebene Umlagefonds schaffen, die sich an den Folgekosten für betrieblich bedingte Entlastungen beteiligten. In diese Umlagefonds sollten aber nur die Arbeitgeber einzahlen. BD
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