: Sechs Jahre Knast
■ Landgericht geht bei Vergewaltiger über Strafantrag des Staatsanwalts hinaus
Sechs Jahre Gefängnis für den Angeklagten: Mit diesem deutlichen Spruch verurteilte gestern die Große Strafkammer 31 des Hamburger Landgerichts den 27jährigen Mustafa K. wegen zweifacher Vergewaltigung zu einer Haftstrafe. Sein Mitangeklagter Oezkan T. wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft verdonnert. Damit ging das Gericht in dem Fall des Hauptangeklagten deutlich über das Votum der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur fünf Jahre gefordert hatte. Die Strafkammer des Landgerichtes begründete die Strafe damit, daß das Opfer durch die Tat „enorme psychische und physische Schäden erlitten habe“.
Das Gericht sah es nach den Geständnissen der Angeklagten als erwiesen an, daß es in der Nacht zum 7. Dezember 1998 zu den schweren Vorfällen gekommen ist, die dem Verurteilten zur Last gelegt werden. Damals hatten die beiden Angeklagten Mustafa K. und Oezkan T. die beiden Polinnen Ewa N. und Edith K. in dem Szenelokal „Pupasch“ an den Landungsbrücken zunächst angebaggert und ihnen dann die Nachhausefahrt angeboten. Als die beiden Frauen signalisierten, daß sie die beiden Männer nicht mit nach oben nehmen wollten, wurden sie entführt und nach Allermöhe gefahren. Dort wurde Ewa N. von Mustafa K. vergewaltigt. Als Edith K. die Vergewaltigung verhindern wollte, wurde sie durch einen Faustschlag auf einen zugefrorenen Baggersee geschleudert, wo sie im Eis einbrach. Sie verlor dadurch für kurze Zeit das Bewußtsein. Danach fuhren alle vier nach Billwerder weiter, wo Ewa N. erneut von Mustafa K. vergewaltigt wurde. Oezcan T. sah dabei zu. Danach gelang den beiden Frauen die Flucht.
Das Gericht bewertete die lange Tatdauer als besonders schwerwiegend. „Der Vorsitzende Hans Junge: „Obwohl es merkwürdig klingt, da beide Frauen selbst Polinnen sind: Seit der Tat haben sie Angst vor Ausländern, oder anders gesagt, vor Südländern.“ Noch im Gerichtssaal erkannten beide Angeklagten das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig. Auch die Vertreterin des Notrufs für vergewaltigte Frauen fand das Urteil in Ordnung.
Das Verfahren war eigentlich vor das Harburger Amtsgericht terminiert worden. Die dortige Amtsrichterin hatte den Fall jedoch ans Landgericht verwiesen. kva
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