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Die Beute aus dem Krieg bleibt im Land

■ Gericht: Kulturgüter Eigentum Rußlands

Berlin (taz) – Die von den Russen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus Deutschland abtransportierten Kulturgüter müssen nicht zurückgegeben werden. Gestern erklärte das russische Verfassungsgericht in Moskau das Gesetz über die „Beutekunst“ für verfassungskonform, die Schätze endgültig zum Eigentum Rußlands.

Andere Punkte des Gesetzes wurden aber als verfassungswidrig beanstandet. In dem Streit geht es um rund 200.000 Kunstobjekte, zwei Millionen Bücher und Archivgut. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Marat Baglai, sah trotz des für Deutschland ungünstigen Urteils noch Raum für die Rückgabe von Kulturgütern. „Die Aggressoren-Staaten haben keinen Anspruch auf Rückgabe ihrer Kulturgegenstände, wohl aber Bürger und Organisationen, die Opfer des Holocaust und des Hitler-Regimes wurden“, hieß es im Urteil.

Kulturstaatsminister Michael Naumann nannte das Urteil des russischen Verfassungsgerichts „eine Enttäuschung“. Die Entscheidung widerspräche allen bestehenden Verträgen zwischen Deutschland und Rußland.

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