: Zwick-Prozeß: Unwissenheit schützt doch vor Strafe
■ Johannes Zwick wußte laut Gerichtsurteil nichts von den Steuertricks seines Vaters – Freispruch
Hof/Saale (dpa/taz) – Bayerns größter Steuerskandal wird ungesühnt bleiben: Gestern hat das Landgericht Hof den 43jährigen Johannes Zwick freigesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts war der Sohn des 1998 verstorbenen Bäderkönigs Eduard Zwick kein Komplize seines Vaters. Zwick senior, ein Amigo des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Strauß, hatte im Herbst 1990 mit den bayerischen Finanzbehörden ausgehandelt, seine Steuerschulden in Höhe von 71 Millionen Mark gegen eine Einmalzahlung von 8,3 Millionen Mark zu begleichen. Dabei hatte Eduard Zwick falsche Angaben über sein Vermögen gemacht. Seinem Sohn Johannes war von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassung vorgeworfen worden: Er habe von den Verhandlungen des Vaters gewußt und die Behörden absichtlich nicht über dessen frisierte Vermögensangaben informiert.
Für seine Zeit in der Untersuchungshaft sprach das Gericht Zwick eine Entschädigung zu. In einem ersten Verfahren war Zwick junior 1996 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten und zur Zahlung von 1,63 Millionen Mark verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Landshuter Urteil später wegen Verjährung der Vorwürfe weitgehend auf. Zwick junior hat inzwischen die restliche Steuerschuld in Höhe von 32,6 Millionen Mark gezahlt, Säumniszuschläge und Zinsen in Höhe von inzwischen rund 50 Millionen Mark stehen dagegen noch aus. Die Staatsanwaltschaft in Hof will gegen den Freispruch Revision einlegen. kuz
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