: Chronik
1949 Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird im Grundgesetz verankert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
1956 Die allgemeine Wehrpflicht wird eingeführt, das GG ergänzt: „Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.“
1960 Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst schafft die Basis für den Einsatz von Kriegsdienstverweigerern. 1961 Die ersten 340 Kriegsdienstverweigerer treten ihren Dienst an – die ersten Soldaten der Bundeswehr waren bereits 1955 eingerückt. 1969 Das Kabinett verfügt die Einsetzung eine Bundesbeauftragten für den zivilen Ersatzdienst. 1971 Die erste Zivildienstschule wird in Holzen im Weserbergland eingeweiht 1973 Der Zivile Ersatzdienst wird umbenannt in Zivildienst. Einrichtung des Bundesamts für den Zivildienst. 1977 Mit dem „Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes“ wird das „Postkartenverfahren“ eingeführt, eine einfache schriftliche Erklärung genügt. Die Dauer des Zivildienstes wird auf 18 Monate festgesetzt. Das Gesetz wird vom Bundesverfassungsgericht außer Anwendung gesetzt. 1978 Das BVerfG erklärt die Wehrpflicht- und Zivildienstnovelle für verfassungswidrig. 1983 Der Zivildienst wird neu geregelt. Das Bundesamt für Zivildienst entscheidet über die Schlüssigkeit des Antrags. Als Beleg der Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung soll der Ersatzdienst ein Drittel länger sein als der Wehrdienst. 1984 Der Zivildienst wird auf 20 Monate verlängert. 1989 Seitdem stellen jährlich mehr als 20 Prozent aller Wehrpflichtigen einen Antrag auf Zivildienst. 1990 Der Wehrdienst wird von 15 auf 12 und der Zivildienst von 20 auf 15 Monate verkürzt. 1995 Der Wehrdienst wird auf von 12 auf 10 Monate und der Zivildienst von 15 auf 13 verkürzt. 1998 Im Schnitt waren 137.000 Kriegsdienstverweigerer im sozialen Bereich tätig. gg
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