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■ Cash & CrashSparerfreibeträge so lange wie möglich nutzen

Nürnberg (taz) – Während sich die Politiker noch über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer streiten, ist das Abkassieren beim kleinen Sparer längst beschlossene Sache. Mit der Halbierung der bisherigen Sparerfreibeträge ab 1. Januar 2000 wurde nicht gekleckert. Zukünftig bleiben für Alleinstehende nur noch 3.000 Mark aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitaleinkünften steuerfrei, für Verheiratete 6.000 Mark. Dazu kommt eine Werbungskostenpauschale von 100 bzw. 200 Mark. Banken und Sparkassen werden die bei ihnen vorliegenden Feistellungsaufträge der Sparer einfach halbieren.

Problematisch ist das vor allem für Sparer, die sich die Zinsen nicht jährlich auszahlen lassen, sondern ansammeln. Wer beispielsweise im Jahre 1993 Bundesschatzbriefe Typ B gekauft hat, bekommt im Juli 2000 zwar 5.649 Mark gesammelte Zinsen, doch wären bei einem Alleinstehenden davon gleich 2.549 Mark zu versteuern. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 40 Prozent müsste der Anleger dann 1.019,60 Mark an den Fiskus abführen. Damit blieben ihm nur noch 4.629,40 Mark übrig. Eine Alternative wäre, die Schatzbriefe noch Ende 1999 zurückzugeben. Dann gäbe es zwar nur 5.137 Mark Zinsen, aber da der alte Freibetrag bis dahin noch gilt, könnte der Sparer die wenigstens voll behalten.

Einige Banken bieten Anleihen mit fallendem Zins an, sogenannte Step-Down-Anleihen. Dabei wird die gesamte Zinssumme noch 1999, wo der höhere Freibetrag noch gilt, gezahlt. Auch der Kauf von Niedrigzins-Anleihen kann sich für Anleger lohnen. Dabei werden die geringen Zinszahlungen in den kommenden Jahren durch einen Kursabschlag bei Kauf ausgeglichen. Allerdings darf dieser bei einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren nicht mehr als ein Prozent betragen, bei zwei- bis vierjährigen Papieren liegt die Grenze bei zwei Prozent.

Tricksen lässt sich auch mit Kindern, die ja ebenfalls Anspruch auf Sparerfreibeträge und – wenn sie kein eigenes Einkommen haben – auf einen Grundfreibetrag von mehr als 13.000 Mark haben. Eltern können jedem Kind innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Mark schenken, ohne Schenkungssteuer bezahlen zu müssen. Bleibt das Risiko, dass die Kids das Geld am 18. Geburtstag verjubeln – geschenkt ist geschenkt.

Horst Peter Wickel

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