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Arbeitslos melden für zwei Jobs ist möglich

Kassel (AFP) – Arbeitslose, die beispielsweise wegen der Kinderbetreuung tagsüber nicht voll verfügbar sind, können sich auch für zwei getrennte Teilzeitbeschäftigungen arbeitslos melden und dadurch möglicherweise mehr Arbeitslosengeld oder -hilfe bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht in einem jetzt bekannt gegebenen Grundsatzurteil. (AZ: B 7 AL 6/99)

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