: Der soziale Fünf-Jahres-Plan
BAGS: Künftig soll alle fünf Jahre überprüft werden, ob Sozialprojekte überhaupt, und wenn ja, wie weiterarbeiten können ■ Von Elke Spanner
Alle fünf Jahre müssen sich Suchtberatungen, Deutsch-Ausländische Begegnungsstätten, Arbeitslosenprojekte oder Behindertenwerkstätten um ihre Existenz neu bewerben. Dass sie Sozialprojekte regelmäßig öffentlich ausschreiben wird, hatte Senatorin Karin Roth (SPD) bereits Ende März verkündet und eine entsprechende Dienstvorschrift erlassen. Die wird nun innerhalb der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) konkretisiert. In einem der taz vorliegenden Entwurf heißt es, dass alle Einrichtungen in Fünf-Jahres-Zeiträumen „umfassend daraufhin überprüft werden, ob sie überhaupt, und wenn ja, insbesondere mit welchem Zweck und unter welchen Bedingungen fortgesetzt werden sollen“.
Was die Einrichtungen selbst als „Damoklesschwert“ bezeichnen, lobt die BAGS als „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ zwischen Behörde und Trägern. Partnerschaftlichkeit setzt jedoch Kooperation voraus, und die ließ die Behörde in ihrer bisherigen Ausschreibungspraxis vermissen. Seit April hat sie Fakten geschaffen: Die Deutsch-Ausländischen Begegnungsstätten wurden öffentlich angeboten, drei haben bereits die Aufforderung bekommen, ihre Pforten zu schließen. Der Verein „freiraum“ verlor eine Fixerstube an einen anderen Träger, die „Palette“ eine Einrichtung zur psychosozialen Betreuung Substituiierter. Dem seit 12 Jahren tätigen „Hamburger Fachdienst für berufsbegleitende Betreuung Behinderter im Arbeitsleben“ wurde bereits angekündigt, dass er zum Jahreswechsel öffentlich ausgeschrieben wird.
Sollte der Entwurf, der am 9. Juli verfasst wurde und seither in der BAGS kursiert, zur Dienstvorschrift werden, müssten bis Ende 2002 alle Projekte öffentlich ausgeschrieben werden, die von der Behörde finanzielle Zuwendungen erhalten. Eine Übergangsvorschrift lässt in Einzelfällen Ausnahmen zu.
Lutz Jobs von der Regenbogen-Gruppe der Bürgerschaft forderte gestern, die bisherigen Entscheidungen auszusetzen und zunächst zusammen mit Politik, Trägern und KlientInnen klare Qualitätskriterien zu entwickeln. Der Billstedter Pastor Christian Wienberg, der die Auswirkungen des Trägerwechsels der dortigen Fixerstube für den Stadtteil schilderte, forderte die Rücknahme der Entscheidungen. Dies sei schon ein politischer Kompromiss: „Wir wollen ja nicht, dass schon wieder eine Senatorin ihren Hut nehmen muss“. Auch Anna Bruns, Koordinatorin für Drogenpolitik innerhalb der Regenbogen-Gruppe, forderte die Senatorin auf, ihre Entscheidungen zu revidieren: „Dadurch könnte sie an Format gewinnen.“ Zumal in der Schlussbemerkung des Papiers geschrieben steht: „Die Dienstvorschrift steht unter Bewährung in der Praxis.“
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