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Der Kurde Garbi Y. muss gehen

■ Verwaltungsgericht Stade gibt grünes Licht für Abschiebung

Der 18jährige Kurde Garbi Y. kann nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade jederzeit abgeschoben werden. Das teilte gestern der Internationale Menschenrechtsverein Bremen mit, der sich für die Aussetzung der Abschiebung von Garbi Y. engagierte. Inzwischen sei Y. in einen Hungerstreik getreten, um gegen seine Abschiebung zu protestieren. Heute will der Menschenrechtsverein den ganzen Tag mit einer Mahnwache vor dem Dom in der Bremer Innenstadt gegen die Abschiebung demonstrieren. Bereits vor einer Woche fand im Viertel eine Demo für den jungen Kurden statt.

„Garbi kann jetzt jederzeit abgeschoben werden“, sagte ein Sprecher des Menschenrechtsvereins gestern, „die Behörden müssen uns nicht einmal informieren“. Der Sprecher kündigte aber an, dass man dennoch „bis zur letzten Minute kämpfen“ werde, um die Abschiebung zu verhindern.

Der Menschenrechtsverein hatte den Fall Garbi Y. aufgegriffen, um auf die „Doppeltbestrafung“ hinzuweisen, die straffällig gewordene Ausländer erfahren. Garbi Y. war wegen mehrerer Delikte – unter anderem räuberische Erpressung – angeklagt und zu einer Bewäh-rungsstrafe verurteilt worden. Nachdem sein Asylantrag im Oktober letzten Jahres abgelehnt wurde, muss der Kurde, der seit seinem zehnten Lebensjahr in Deutschland lebt, mit der Abschiebung rechnen. Er sitzt in Abschiebehaft. Der Menschenrechtsverein sieht einen Zusammenhang zwischen dem abgelehnten Asylantrag und der kriminellen Vergangenheit Garbi Y.'s.

In einem offenen Brief an das Verwaltungsgericht Stade schrieb der Menschenrechtsverein: „Technisch wird der Eindruck erweckt, als ob Sie sich hier nur mit einem Asylantrag befassen und das Strafverfahren Garbis hiermit nicht in Verbindung steht. Aber das ist ein schwerwiegender Fehler, um sich selbst um die Wirklichkeit zu betrügen.“ Der Verein zitiert einen Leserbrief aus der Wümme-Zeitung: „Wir hoffen, dass jetzt alle jugendlichen Nicht-Deutschen sich den Fall Garbi Y. vor Augen halten und sich in ihrem Gastland anständig benehmen.“ Eine Integration von Migranten könne aber nicht mit der Androhung von Abschiebung erreicht werden, argumentiert der Menschenrechtsverein.

Der Menschenrechtsverein kritisiert nun zusätzlich, dass Y. im Fall seiner Abschiebung in ein vom Erdbeben zerstörtes Land geschickt würde. Gerade in den am meisten betroffenen Armutsvierteln lebten zu einem großen Teil Kurden, die aus ihrer Heimat geflüchtet seien und nun ein erbärmliches Leben führten. Y. in dieser Situation in die Türkei abzuschieben, sei „schlechter Geschmack“. cd

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