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Senat darf planen

■ OVG: Bezirk Kreuzberg hat keine Planungskompetenz für Cuvry-Center

Im Rechtsstreit mit der Senatsbauverwaltung um die Planungskompetenz für das Cuvry-Zentrum ist der Bezirk Kreuzberg jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert. Dem Bezirk stehe für das Vorhaben keine Planungskompetenz zu, da es sich dabei um ein Projekt von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung handele, heißt es in zwei gestern veröffentlichten Entscheidungen des OVG.

Das Gericht erkannte der Senatsverwaltung dabei einen weit gespannten Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur auf eine willkürliche oder missbräuchliche Anwendung kontrolliert werden könne.

Bei dem geplanten Cuvry-Zentrum handelt es sich um das etwa ein Hektar große Grundstück Cuvrystraße 50/51/Schlesische Straße 53/54. Dort sollen neben Wohn-, Gewerbe-, Büro- und Freizeiteinrichtungen auch ein großflächiger Baumarkt und ein Warenhaus entstehen.

Nachdem zunächst der Bezirk das Planverfahren betrieben hatte, hat im September 1998 die Senatsbauverwaltung die Planungskompetenz für sich in Anspruch genommen. Eine dagegen erhobene Klage und ein Rechtsschutzantrag waren bereits vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden.

Auch das OVG kam zu dem Ergebnis, dass die vorgesehenen Einkaufseinrichtungen nach ihrer Art und Größe in die angestrebte gesamtstädtische Zentrenstruktur eingefügt werden müssten. Dabei seien einerseits örtliche Versorgungsdefizite und andererseits auch mögliche negative Auswirkungen auf den in der Umgebung vorhandenen Einzelhandel sowie die Struktur des Handels in den angrenzenden Bezirken zu berücksichtigen. ADN

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