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Viereinhalb Jahre Knast – doch Sch. wollte nur helfen

■ Erst verkaufte er Schwerstkranken Haschisch, dann verpfiff er sie in der U-Haft

Das Landgericht hat gestern den 42-jährigen Diplom-Informatiker Robert Sch. wegen Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der gebürtige Kölner hatte in der Schweiz zwischen 1997 und 1998 auf einer Fläche von insgesamt 11,9 Hektar Cannabis angebaut und die Ernte – darunter 88 Kilogramm selbst extrahiertes Haschisch – nach Deutschland weiterverkauft.

In dem Prozess hatte sich der Angeklagte darauf berufen, aus hehren Motiven gehandelt zu haben, weil er vornehmlich Aids- und Krebskranke aus therapeutischen Gründen mit Cannbais versorgt habe. Er betonte, nie aus Profitinteresse gehandelt zu haben.

Sch. war Vorstandsmitglied des 1997 in Köln gegründeten Arbeitskreises Cannabis als Medizin. Schon auf der ersten Cannabistagung in Berlin 1995, „habe ich befürwortet, das keine gepanschten Dinge eingesetzt werden sollen“. Deshalb habe er sich zum Anbau „ökologisch“ einwandfreien Materials in der Schweiz entschlossen. Im weiteren Verlauf des Prozesses jedoch verhielt er sich diesen Gruppen gegenüber schofelig, indem er sie mit seinen Aussagen belastete.

Im Gegensatz zu Deutschland ist der Anbau von THC-haltigem Hanf in der Schweiz erlaubt. Erst die Verarbeitung ist unter Strafe gestellt. So gesehen handelte der Angeklagte zunächst legal, als er einen Schweizer Bauern mit dem Anbau beauftragte. Für die Weiterverwendung müsste jedoch ein Abnahmevertrag mit einer Schweizer Bezirksapotheke vorliegen. Den bekam er nicht, also entschloss er sich zur Ausfuhr nach Deutschland.

Die therapeutische Wirkung von Cannabis sei ihm aus eigener Erfahrung bekannt, sagte Robert Sch. Er leide an Darmkrebs. Nach der Einnahme von Cannabis habe sich sein Zustand deutlich verbessert. Die heilende Wirkung von THC wird inzwischen von vielen Medizinern als nachgewiesen angesehen. In Berlin wird im Herbst erstmals ein ärztlich kontrollierter Cannabisversuch mit krebskranken Patienten durchgeführt. Dies bestätigte ein als Gutachter geladener klinischer Pharmakologe.

Nach einer Razzia der Schweizer Polizei im Herbst 1998, bei der die Produktionsmaschine und große Mengen der weichen Droge entdeckt wurden, wurde Sch. festgenommen und den deutschen Behörden übergeben. In der Untersuchungshaft zeigte er sich kooperativ und belastete frühere Abnehmer, darunter auch normale Dealer. Beschuldigt hatte er auch Mitarbeiter des Berliner Hanfhauses und zwei Schwerstkranke. Einer davon war Mitbegründer der Berliner Selbsthilfe und ist inzwischen an Lymphknotenkrebs gestorben. Er soll 28 Kilogramm Haschisch von Sch. bezogen haben.

Robert Sch. bekam nach seinen umfänglichen Aussagen eine Strafmilderung aufgrund des Kronzeugenparagrafen zugebilligt. Das Gericht nahm ihm jedoch seine Nächstenliebe nicht völlig ab: Er habe auch „Geld verdienen wollen“. Plutonia Plarre

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