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Auf dem Weg zur gläsernen Verwaltung

■ Grüner Gesetzesentwurf für mehr Informationsfreiheit vor der Verabschiedung

Die gläserne Verwaltung könnte bald Wirklichkeit werden. Im parlamentarischen Innenausschuss haben SPD und PDS gestern einem Gesetzesantrag der Grünen „zur Förderung der Informationsfreiheit in Berlin“ zugestimmt. Darin werden die Informationsrechte des Bürgers gegenüber Behörden und staatlichen Institutionen geregelt. Das Parlament soll in zwei Wochen über das Gesetz abstimmen.

Durch ein umfassendes Akteneinsichtsrecht soll staatliches Handeln transparent gemacht und die Kontrolle durch den Bürger erhöht werden. Die Schulverwaltung etwa müsste anfragenden Eltern konkret mitteilen, was für ein Unterrichtspensum in der dritten Klasse vorgeschrieben ist. Auch die Zahl der Pflegekräfte in einem bestimmten Krankenhaus wäre auf diesem Wege leicht herauszubekommen. Nach Brandenburg wäre Berlin das zweite Bundesland, das seinen Bürger dieses Informationsrechtgewährt. Ähnliche Gesetze gibt es schon in den USA, Schweden, Frankreich, England und der Schweiz.

Um das Vorhaben zu vereiteln, fuhr die CDU gestern im Innenausschuss schwere Geschütze auf. Das Gesetz erfordere einen Personalmehrbedarf, der das Land Berlin 4 bis 12 Millonen Mark zusätzlich pro Jahr kosten werde, behauptete Innensenator Eckart Werthebach (CDU). Der innenpolitische Sprecher der CDU, Roland Gewalt, war sich sicher, dass das Gesetz dazu „missbraucht“ werde, „wenig sinnvolle Anträge“ zu stellen. „Die Behörde droht dadurch lahmgelegt zu werden.“

Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hans-Jürgen Garstka, der seit 1979 für eine gläserne Verwaltung eintritt, kommentierte die Rechnung der CDU als „grotesk“: Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigten, das „niemals so viele Stellen“ zusätzlich erforderlich seien. Im Land Brandenburg etwa seien zwischen März und Dezember 1998 ganze 68 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden. Garstka: „Man kann das Gesetz anhalten, aber nicht aufhalten.“

Der vom Innenausschuss beschlossene Gesetzesantrag der Grünen ist auf Drängen der SPD vorher noch einmal geändert worden: Akten, die über „behördliche Entscheidungsprozesse“ Auskunft gäben, werden damit für den Bürger auch in Zukunft tabu bleiben, um die Arbeit der Verwaltung „nicht durch öffentliche Diskussionen zu behindern“. Auch personenbezogene Daten werden nicht zugänglich gemacht. Nach Angaben der Grünen-Abgeordneten Ingrid Lottenburger sollte das Gesetz eigentlich schon 1989 von Rot-Grün verabschiedet werden. Pluonia Plarre

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