Vulkan-Bosse schweigen

■ Zum Auftakt des Bremer Prozesses zeigen sich die Verteidiger zuversichtlich

Der Fall wird noch vor den Bundesgerichtshof gehen, der die Rechtsfrage dann grundsätzlich klären muss

Bremen (taz) – „Ich bin sicher, dass dieses Verfahren mit einem Freispruch endet“, konstatierte gestern ein Verteidiger im Prozess gegen vier ehemalige Manager des Vulkanverbundes in Bremen. Unter mäßigem Medienaufgebot und Interesse der Bremer Öffentlichkeit hatte die große Strafkammer zuvor das seit langem erwartete Verfahren begonnen. Geklärt werden soll, ob die Angeklagten die rund 850 Millionen Mark, die die Treuhand als Hilfe für die ostdeutschen Werften des Vulkan gezahlt hatte, veruntreut haben. Der Vorsitzende Richter warnte allerdings gleich am Anfang vor zu hohen Erwartungen. Wirtschaftsstrafverfahren verliefen oft „unspektakulär und ermüdend“.

Die vier angeklagten Vorstandsmitglieder Friedrich Hennemann, Johannes Schnüttgen, Günter Smidt und Rüdiger Zinken waren in Begleitung ihrer Anwälte erschienen. Da es bei dem Prozess nicht darum gehe, was tatsächlich passiert sei, sondern um die juristische Bewertung dessen, würden sich die Angeklagten nicht äußern, hieß es.

Ihre Strategie am ersten Tag war einfach. Rechtsanwalt Reinhold Schlothauer verwies auf ein juristisches Gutachten, das von der Verteidigung vorgelegt worden sei, zu dem die Staatsanwaltschaft bisher noch keine Stellung bezogen habe. Die Autoren dieses Gutachtens kommen – wie auch das Oberlandesgericht Bremen in einer Entscheidung, bei der es um die Schadensersatzansprüche der Treuhand-Gesellschaft gegen Vulkanmanager in derselben Sache ging – zu dem Ergebnis, dass keine besondere „Vermögensbetreuungspflicht“ des Vorstandes über die Treuhand-Gelder bestanden habe. Im „Cash-Management“, in das die Millionen auch tatsächlich geflossen sind, hätte der Konzern sie nach dieser Rechtsauffassung genauso behandeln können wie das Geld anderer Tochterfirmen – sie also auch kurzzeitig anderweitig verwenden dürfen.

In der Anklageschrift heißt es, der Vulkanvorstand habe versäumt, sicherzustellen, dass das Geld der Ostwerften „jederzeit auf erstes Anfordern zurückgezahlt werden“ konnte. Der Anwalt des für die Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieds Zinken erklärte jedoch, in der Amtszeit seines Mandanten habe es keine einzige Forderung der Ostwerften an das Cach-Management gegeben, die abgewiesen worden wäre.

Wie auch immer die Bremer Strafkammer nach diesem Verfahren, für das bisher 30 Prozesstage angesetzt sind, die Frage der „Vermögensbetreuungspflicht“ bewertet – der Fall wird noch vor die 5. Kammer des Bundesgerichtshofes in Leipzig gehen, der die Rechtsfrage grundsätzlich klären muss. Wenn es einen Freispruch gibt, ist damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Für den Fall einer Verurteilung kündigten die Verteidiger den gleichen Weg an. Klaus Wolschner