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Zuckerbrot für Rente

■  Arbeitsminister will private Zusatzversorgung zur Rente mit 250 Mark schmackhaft machen – für Einkommen unter 60.000 Mark

Berlin (taz) – Der Staat will was verteilen: Alle, die einen Teil ihres Gehalts zur privaten Altersvorsorge anlegen, sollen eine Prämie erhalten. Aber in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen nur jene, die jährlich nicht mehr als 60.000 Mark brutto verdienen. Diesen Plan hat Arbeitsminister Riester (SPD) gestern nach einem Treffen der Arbeitsgruppe „Rentenreform“ im Bündnis für Arbeit vorgestellt.

Nach Riesters Angaben will der Staat für jene, die weniger als 20.000 Mark verdienen, die Hälfte der Vorsorgeanteile übernehmen, höchstens aber 250 Mark im Jahr. Diese 250 Mark-Höchstgrenze gilt für darüber liegende Einkommen. Seine Idee habe er mit Finanzminister Eichel (SPD) abgestimmt, sagte Riester. Eichel sei im Prinzip damit einverstanden. Doch das Projekt steht unter „Finanzierungsvorbehalt“, das heißt: Eichel sucht noch nach dem nötigen Kleingeld im Etat. Nach Riesters Angaben soll dafür das Vermögensbildungsgesetz umgewandelt werden, mit dem der Staat die Vermögensbildung für kleine und mittelere Einkommen steuerlich begünstigt. Riester sagte, die neue Zulagenförderung solle nur für Anlageformen gelten, die zu einer zusätzlichen monatlichen Rente führten. Derzeit werde noch darüber diskutiert, ob auch das Bausparen einbezogen werden solle.

In dem gestrigen Gespräch mit Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde auch die Frührente behandelt. Riester sagte, es sei klar, dass es die Rente mit 60 für alle nicht geben werde. Dies hatten die Gewerkschaften kürzlich abermals vehement gefordert. „Eine gesetzliche Änderung der Altersgrenze ließe die Rentenbeiträge steigen“, sagte Riester. Stattdessen will die Regierung die Möglichkeiten zur Frühverrentung vereinfachen. Möchte ein Arbeitgeber bei Frühverrentung eine Förderung vom Arbeitsamt, muss die freiwerdende Stelle nicht mehr wie bisher mit einem Arbeitslosen besetzt werden. In Betrieben bis zu 50 Arbeitnehmern reicht es künftig, wenn an anderer Stelle ein Neuer eingestellt wird. Bei größeren Betrieben aber muss darüber hinaus auf die freiwerdende Stelle ein interner Mitarbeiter rücken. Zusätzlicher Anreiz für Arbeitgeber: Falls sie mit den Arbeitnehmern einen Fonds gründen, um die Rentenabschläge für Frührenter auszugleichen, können sie ihre Einlagen als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen. Annette Rogalla

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