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■ Auszüge aus dem Brief vom 18. September 1999 aus dem Vatikan an Karl Lehmann

„[...] In seinem Schreiben vom 3. Juni 1999 hat der Papst klar seinen Wunsch geäußert, dass die kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen keine Bescheinigung mehr ausstellen, die zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden kann. [...]

Würde der Schein weiterhin als Zugang zur Abtreibung dienen, wäre der in den vergangenen Wochen erhobene Vorwurf berechtigt, dass die Kirche eine bloß theoretische Aussage ohne reale Konsequenzen macht. Dem Heiligen Vater liegt es außerordentlich am Herzen, dass die Kirche ein Beispiel großerTransparenz gibt und alles meidet, was als Doppeldeutigkeit oder Mangel an Klarheit interpretiert werden könnte. [...]

Der vom Papst in seinem Schreiben vom 3. Juni geforderte Zusatz bildet nicht nur einen kraftvollen letzten moralischen Aufruf an die Frau, an den Arzt und an die Gesellschaft, den Schein nicht zur straffreien Abtreibung zu gebrauchen. Die Intention des Papstes ist auch darauf gerichtet zu bewirken, dass der Schein nicht mehr geeignet ist, den Zugang zur Abtreibung [...] zu eröffnen. Es ist nicht zu sehen, wie die Kirche in der Beratung nach § 5 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August 1995 bleiben kann, falls die staatlichen Stellen den genannten Zusatz faktisch ignorieren. [...]

Der Schein, der zukünftig von den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen [...] ausgehändigt wird, [...] darf nach dem Schreiben des Heiligen Vaters vom 3. Juni 1999 einzig und allein als Dokumentation der Ausrichtung der kirchlichen Beratung auf das Leben und als Garantie für die Gewähr der versprochenen Hilfeleistung dienen. [...]

Alle Glieder der katholischen Kirche sind einmütig davon überzeugt, dass die Abtreibung in keinem Fall eine Lösung ist, sondern [...] ein verabscheuungswürdiges Verbrechen [...], nämlich die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen. [...]“

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