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Selbstständigkeit bleibt Schein

■ Gesetzentwurf wird nachgebessert

Berlin (taz) – Die umstrittenen Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sollen wieder geändert werden. Eine Expertenkommission hat dazu gestern entsprechende Empfehlungen vorgelegt.

Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber arbeiten und keine Angestellten haben, sollen danach generell drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Bisher gilt für diese so genannten arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, dass sie in die Rentenkassen einzahlen müssen, wenn sie keine vergleichbare Altersvorsorge vorweisen können.

Als scheinselbstständig sollen zudem künftig jene gelten, die drei von fünf Kriterien erfüllen, also etwa in einer Firma arbeitnehmer-typische Tätigkeiten verrichten und nicht für die Konkurrenz arbeiten dürfen. Das Gesetz soll bis zum Jahresanfang 2000 geändert werden. BD

Bericht Seite 6

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