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Willkommensgruß in der Landessprache

■ Algerische Sicherheitskräfte helfen bei der Abschiebung

Berlin (taz) – Seit gestern beginnt das Staatsgebiet Algeriens auf den deutschen Flughäfen, gewissermaßen. Algerische Sicherheitskräfte dürfen Abschiebehäftlinge schon auf den Flughäfen in Empfang nehmen. Ein im Februar 1997 zwischen Bonn und Algier unterzeichnete Rückübernahmeprotokoll wird jetzt umgesetzt. Das gab algeria watch gestern in Berlin bekannt. Der Menschenrechtsorganisation liegt ein Brief des Brandenburger Innenministers vom 9. August dieses Jahres vor. Darin werden die Ausländerbehörden aufgefordert, die Abschiebungen, die am 1. Juni aus technischen Gründen ausgesetzt werden mussten, jetzt einzuleiten.

Die Grenzschutzdirektoren übernehmen laut Abkommen die Abwicklung der Abschiebung, in dem sie bei den „betreffenden Luftfahrtunternehmen oder durch ein beauftragtes Reiseunternehmen“ die Flugbuchung vornehmen und die Abschiebung bei der algerischen Direction Générale de Sûreté Nationale (DGSN) anmelden. So heißt es im Vertragstext von 1997. „Spezialisiertes Sicherheitspersonal“ der DGSN empfängt die Abschiebeopfer an der Tür zum Flugzeug.

Mit dieser umstrittenen Regelung „sollen durch die engere sprachliche und kulturelle Verbundenheit die Möglichkeiten zur beruhigenden Einwirkung auf gewaltbereite Personen verbessert werden“, verteidigte sich Fritz Körper, parlamentarischer Staatssekretär beim Innenminister Ende Juli gegenüber der Kritik von Flüchtlingshilfsorganisationen.

Ein Unding, dass Sicherheitsbehörden aus dem Verfolgerstaat in die Abschiebung mit eingebunden werden“, meint Karl Kopp, zuständig für Flüchtlinge in Europa bei Pro Asyl in Frankfurt.

„Das Abkommen wurde in der heißen Phase des Bürgerkrieges geschlossen“, beschwert sich Kopp, „und auch jetzt steht es nicht gut um die Menschenrechte in Algerien.“ Die rund 4.000 Algerier, die von der Maßnahme betroffen sein könnten, erwarte so eine Reise ins Ungewisse. Wichtige Menschenrechtsfragen seien in Algerien immer noch nicht gelöst.

Viele derer, auf die jetzt die Abschiebung wartet, flüchteten vor dem Armeedienst nach Deutschland. Sie erwartet ein Verfahren vor einem Militärgericht wegen Desertion. Reiner Wandler

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