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Mit Zinssteuer und Bankgeheimnis auf Du und Du

Berlin (taz) – Wenn es ums Kapital und seine Besitzer geht, ist die rot-grüne Koalition vorsichtig. Aktuelles Beispiel: das Bankgeheimnis. Aus „Gründen der sozialen Gerechtigkeit“ müssten den Finanzbehörden mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Steuerflucht zu verhindern, hat der Grünen-Finanzexperte Michael Müller schon im September gefordert. Und anders als etwa die Deutsche Steuergewerkschaft, die eine komplette Abschaffung will, nur die Lockerung des Bankgeheimnisses vorgeschlagen.

Die SPD zeigte sich bislang noch zögerlicher, auch wenn es nun, wie die Berliner Zeitung berichtet, nicht nur vom linken Flügel, sondern auch in der Fraktionsspitze einen Vorstoß geben soll, Finanzämtern Stichprobenkontrollen bei den Banken zu ermöglichen. Im Bundesfinanzministerium heißt es aber weiter wie bisher: National besteht kein Handlungsbedarf.

Damit die Steuerfahnder Einblick bekommen können, müsste Paragraf 30a der Abgabenordnung zum „Schutz des Bankkunden“ geändert werden. Darin steht: „Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zwecke der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.“

Daten dürfen also erst abgefragt werden, wenn nicht nur ein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt, sondern bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Anders als bei Arbeitseinkommen, bei denen die Steuern gleich vom Arbeitgeber abgezogen werden, sind Kapitalerträge auf diese Weise grundsätzlich geschützt.

Weil aber – Gerechtigkeit hin oder her – bei jeder Aufweichung dieses Schutzes die Gefahr besteht, dass größere Vermögen gleich ins Ausland gebracht werden, würden die politischen Entscheider das Problem lieber an die EU abgeben. Bei einer einheitlichen europäischen Zinssteuer käme auch Geld in die Staatskassen, aber es gäbe weniger Grund zur Steuerflucht. Nur: Dazu müssten sich die EU-Finanzminister erst einmal einigen.

Die aber haben das Thema gerade erst wieder auf die lange Bank geschoben. Dabei haben sich erwartungsgemäß Großbritannien und Luxemburg als die größten Bremser erwiesen, die massive Kapitalabflüsse aus ihren Finanzzentren befürchten. Beide Länder gelten nach deutschen Begriffen als Steueroasen. Bezeichnend ist, dass noch nicht einmal über die Mindesthöhe der Quellensteuer gesprochen worden ist. Luxemburg hat bereits erklärt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen 20 Prozent zu hoch seien. Beate Willms

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