Der Betriebsrat wird quotiert

■ Mehr Chancen für Frauen in der Wirtschaft: Bis Mitte 2000 sollen Vorschläge für einen Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen

Berlin (taz) – Wie kommen die Frauen in die Chefetagen? Kann man der privaten Wirtschaft Quoten und Förderpläne vor die Nase setzen, die sowohl Siemens als auch der Familienbetrieb Ohropax einhalten können? Nein, meinte Frauenministerin Christine Bergmann am Mittwoch auf einer Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung zu diesem Thema. Bis Mitte nächsten Jahres soll eine ExpertInnengruppe einen Vorschlag erarbeiten, wie Frauen in den Privatunternehmen trotzdem wirksam gefördert werden können.

Die Richtung, die ein solches Gesetz nehmen könnte, stellte die Direktorin des DGB-nahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), Heide Pfarr, vor. Die ehemalige Frauenministerin Hessens, die dort ein bespielhaftes Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst durchsetzte, zieht aus eben diesem Gesetz nüchterne Konsequenzen für die Privatwirtschaft. Staatlich aufgedrückte Förderpläne und Quoten werden umgangen oder schlicht nicht eingehalten. Die Sanktionsmöglichkeiten sind zu lasch. In der Privatwirtschaft würden Quoten bei dem ohnehin großen Widerstand gegen alles, was nach Regulierung riecht, dem Ziel, die Frauen zu fördern, eher schaden als nützen.

Pfarrs Konzept setzt deshalb bei der Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen an: bei Arbeitsrecht, Gewerkschaften, Betriebsräten. Die Hauptidee lautet: Nicht vorschreiben, wie Frauen gefördert werden sollen, sondern dass sie gefördert werden. Der Weg würde jeweils unternehmensintern ausgehandelt. Per Betriebsvereinbarung können Arbeitszeitregelungen, Zielquoten oder Qualifizierungskurse für Frauen festgelegt werden. Damit die Betriebsräte das tun, müssten sie allerdings quotiert werden. Das wiederum will Pfarr festgelegt wissen.

So flexibel das Gesetz inhaltlich ist, so scharf sollen seine Sanktionszähne sein. Werden die Ziele nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er bei Einstellungen oder Entlassungen Frauen nicht diskriminiert hat. Gegen zweifelhafte Entscheidungen sollen nicht nur die betroffenen Personen klagen können, sondern auch Verbände. Gewerkschaften oder Frauenverbände könnten so Präzedenzfälle durchfechten. Diese Vorschläge werden derzeit in der ExpertInnengruppe des Frauenministeriums, der Heide Pfarr angehört, diskutiert.

Der Haken an ihrem Konzept: Kleine Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten haben keinen Betriebsrat – und gerade hier sind überproportional viele Frauen beschäftigt. Heide Pfarr sieht das pragmatisch: „Hessen hat mir die Flausen aus dem Kopf getrieben. Besser punktuell wirklich wirksam sein, als ein flächendeckendes Gesetz, das zahnlos bleibt.“

Heide Oestreich