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Vereinsgeschichte

Ziel der 1924 von Vertretern aus Ministerien, der Wirtschaftsverbänden, Hochschulen, aus Städten und Gemeinden und von Ingenieurvereinigungen gegründeten „Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau“ war es, ein leistungsfähiges Autostraßennetz zu schaffen.

1927 wurden erste „Richtlinien für die Planung und den Bau innerstädtischer Straßen nach den Anforderungen des motorisierten Verkehrs“ erstellt. 1934 erhielt der Verein den Namen „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V.“ (FGSV) mit der erweiterten Aufgabe, sämtliche mit der Forschung zusammenhängenden Fragen zu beantworten. In neun Untergruppen wurden Merkblätter zum Bau oder für die Planung und Straßengestaltung erarbeitet.

Die FGSV wurde so zum Fachverband für den deutschen Straßenbau schlechthin. Als 1942 Albert Speer den Vorsitz übernahm, war die Forschungsgesellschaft fast personalidentisch mit der Organisation Todt (O. T.) und gab für den „Straßenbau im Osten“ so genannte „Dienstvorschriften der O. T.“ heraus.

Im Mai 1947 erfolgte die Neugründung, um für die Bundesrepublik die entsprechenden Technischen Regelwerke zu erstellen. Mit einer unveränderten Struktur und recht kontinuierlicher Personalbesetzung war dann auch die erste Richtlinie eine nur unwesentlich veränderte Form der „Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau von Stadtstraßen“ aus dem Jahr 1944. Bis in die Siebzigerjahre veränderte sich nur wenig an der Autoorientiertheit der Richtlinien.

1980 wurde der Name durch den Begriff „Verkehrswesen“ ergänzt, um die Zuständigkeit für alle Verkehrsteilnehmer zu unterstreichen. Mit den „Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ wurde 1985 eine neue Generation von Richtlinien eingeleitet, mit dem Ziel, eine Gleichrangigkeit des Fuß-, Rad, des öffentlichen Personennahverkehrs und des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs anzustreben.

Heute arbeiten in der FGSV in neun Arbeitsgruppen, zahlreichen Fachausschüssen und Arbeitskreisen über 2.100 Experten. Die Ergebnisse werden vom Bundesverkehrsministerium oder von den Länderverkehrsministerien empfohlen oder eingeführt. Sie sind kein Bestandteil des Planungsrechts, aber als anerkannter Stand der Technik Grundlage für alle Um-, Aus- und Neubauten von Straßen.

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