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456 Mark nur noch gegen Quittung

■  Freifahrtschein für Benzinkosten für Bonn-Berlin-Pendler soll durch die Vorlage von Tankrechnungen verhindert werden. „Das schließt den Missbrauch künftig aus.“

Gelegenheit macht Diebe, muss sich der Umzugsbeauftragte des Deutschen Bundestages gesagt haben. Deshalb hat die Bundestagsverwaltung für ihre 1.000 pendelberechtigten Mitarbeiter eine Auflage verfügt, wonach die Pendler zwischen Berlin und Bonn künftig bei Autofahrten einen Nachweis für die angetretene Fahrt vorlegen müssen. Bislang war von den Beziehern des so genannten Trennungsgeldes kein Beleg gefordert worden. Trennungsgeld und Fahrkostenerstattung bekommen diejenigen, die in Bonn ihren Erstwohnsitz und in Berlin einen Zweitwohnsitz haben.

Bislang brauchten die Mitarbeiter des Bundestages nur angeben, dass sie am Wochenende mit dem Auto nach Bonn und zurück gefahren seien, und ihnen wurden die Fahrtkosten mit 0,38 Pfennig je Kilometer erstattet. Bei einer Strecke von rund 1.200 Kilometern hin und zurück macht das immerhin 456 Mark. Niemand fragte nach, ob sie wirklich gefahren sind. Jetzt müssen die Pendler eine Tankquittung von der Strecke oder aus Bonn vorlegen.

Bei einigen Mitarbeitern des Bundestages ist die Verwunderung groß. Sie verstehen die neue Regelung als Hinweis darauf, dass es Missbrauch gegeben haben könnte. Der Bundestagsverwaltung selbst ist zudem aufgefallen, dass mit rund 170 Mitarbeitern unter den 1.000 Pendelberechtigten deutlich mehr mit dem Auto gefahren sind als vorher angenommen. Insgesamt wird es ab November, wenn auch das Auswärtige Amt komplett umgezogen sein wird, rund 3.700 Pendler insgesamt geben. Ob sie alle Nachweise von Autofahrten vorlegen müssen, regelt jedes Ministerium für sich. Nach Angaben des Umzugsbeauftragten Alfred Drescher sinkt die Zahl der Pendler jedoch stetig. Aus der Bundestagsverwaltung seien bislang rund 170 Mitarbeiter umgezogen. „Die Bonner gewöhnen sich an Berlin schneller als erwartet“, sagt Drescher.

Die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiter der SPD-Bundestagsabgeordneten, Andrea Staschok, begrüßt die neue Regelung: „Das schließt den Missbrauch künftig aus.“ Fakt ist jedoch, dass die in Bonn weilende Ehefrau nur ihren Zweitwagen im Rheinland aufzutanken und ihrem Ehemann die Quittung zur Einreichung bei der Verwaltung zu schicken braucht. „Das ist ein Szenario, bei dem man den Mitarbeitern eine gewaltige kriminelle Energie unterstellt“, so Staschok. Auch Drescher warnt: „Das würde eine erhebliche Laufbahnstrafe nach sich ziehen, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass das ein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes riskiert.“ Annette Rollmann

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