: Schily: Kosovaren notfalls „behutsam“ abschieben
■ SPD-Innenminister setzt im Prinzip auf die freiwillige Rückkehr von 180.000 Kosovo-Flüchtlingen. Anders als die Grünen ist er aber bereit, sie auch zwangsweise heimzubringen
Berlin (taz) – In der Bundesregierung gibt es deutliche Meinungsunterschiede über die Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) betonte gestern, die Regierung setze zwar „in erster Linie“ auf eine freiwillige Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge, eine zwangsweise Rückführung könne aber nicht ausgeschlossen werden. Er geht davon aus, dass noch in diesem Jahr Menschen in das Krisengebiet zurückkehren müssten.
Dagegen hatte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), vor knapp zwei Wochen eine erzwungene Rückkehr von Flüchtlingen ins Kosovo während des Winters abgelehnt.
Die „prinzipielle und grundsätzliche Form dieser Forderung“ könne er nicht anerkennen, sagte Schily gestern. Nach seinen Angaben seien bisher 12.666 Flüchtinge freiwillig in die Region zurückgekehrt. 8.722 von ihnen gehörten zu den 15.000 Kontingentflüchtlingen, die während des Krieges über Makedonien nach Deutschland gekommen waren. Darüber hinaus lebten allerdings noch rund 180.000 Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland, die schon vor dem Krieg gekommen sind.
Er habe die grundsätzliche Zustimmung der UNO-Verwaltung für eine zwangsweise Rückführung – „in behutsamer Form“. Schily machte aber auch deutlich, dass er alles vermeiden wolle, was die Lage in dem Krisengebiet destabilisieren könnte: „Niemand kann erwarten, dass Menschen im Handumdrehen ins Kosovo zurückkehren.“
Schily betonte, dass bei Abschiebungen der ethnische Hintergrund der Flüchtlinge beachtet werde. Deswegen schloss er eine zwangsweise Rückkehr von Roma und Serben in das Kosovo zur Zeit aus.
Um die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen möglichst unbürokratisch und praktisch zu gestalten, bemüht sich die Bundesregierung um multilaterale Transitabkommen mit verschiedenen Ländern.
In Bezug auf eine Harmonisierung des europäischen Flüchtlings- und Asylrechts sagte Schily: „Wer die Erwartung haben sollte, dass eine Angleichung an das bei uns geltende Recht stattfindet, der huldigt einer Illusion.“ In der Wochenzeitung Die Zeit sagte er noch deutlicher: „Ein subjektives Recht auf Asylgewährung wird die EU nicht akzeptieren. Orientierungspunkt wird, wie in Tampere beschlossen, die Genfer Flüchtlingskonvention sein.“ kn
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