: Krupp-Erben kriegen keine Stiftungssitze
Hamm/Essen (dpa) – Mehr als 30 Jahre nach dem Tod von Alfried Krupp von Bohlen und Halbach hat das Oberlandesgericht in Hamm dessen letzten testamentarischen Willen bestätigt. Die Richter wiesen in zweiter Instanz eine Klage der Nachfahren der Essener Krupp-Dynastie zurück, die drei stimmberechtigte Sitze in der Alfried-Krupp-Stiftung beanspruchen. Das Testament, mit dem Krupp die Stiftung 1967 als Alleinerbin des Ex-Krupp-Konzerns eingesetzt hatte, sei nach Ablauf der Fristen nicht mehr anfechtbar, hieß es in dem gestern verkündeten Richterspruch.
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