Streit um Stiftungen

■ Finanzministerium lehnt höhere Spendenabzugsfähigkeit für Stiftungen ab

Berlin (taz) – Die Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag wollen die Gründungen von Stiftungen in Deutschland erleichtern und Spenden an Stiftungen steuerlich bevorzugen. Nach den Worten von SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler soll das Stiftungsrecht auch wie angekündigt reformiert werden. Dem widerspricht jedoch ein neues internes Papier aus dem Bundesfinanzministerium: Danach lehnen Eichel und auch das Bundesjustizministerium die Pläne der rot-grünen Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ ab.

Die Grünen fordern insbesondere, dass künftig Spenden an Stiftungen bis zu einer Höhe von 50.000 Mark von der Steuer abgesetzt werden können. Bislang sind Spenden an Stiftungen und gemeinnützige Vereine nur bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Einkommens steuerfrei. Finanzminister Eichel jedoch lehnt diese Ausweitung des Spendenrechts ab. Der Finanzminister schätzt die Steuerausfälle durch eine erweiterte Spendenabzugsfähigkeit auf 400 Millionen Mark.

Die Grünen fordern außerdem, dass Vermögen von der Erbschaftssteuer befreit sein sollen, wenn der Erbe sie innerhalb von zwei Jahren an eine gemeinnützige Stiftung weitergebe. Bisher gilt diese Steuerbefreiung nur für Stiftungen zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken.

Eichel befürchtet durch eine solche Neuregelung jedoch Steuerausfälle in Höhe von mindestens 100 Millionen Mark im ersten Jahr. Außerdem werde der steuerliche Begriff der Gemeinnützigkeit durch eine solche Vergünstigung „bedenklich weit“.

Der Finanzminister stimmt lediglich dem Vorschlag zu, dass Stiftungen künftig ein Drittel ihrer Erträge – statt bisher ein Viertel – einbehalten dürfen, um so ihr Kapital aufstocken.

In dem Papier aus dem Finanzministerium wird darauf hingewiesen, dass das Justizministerium die geforderten zivilrechtlichen Änderungen zum Stiftungsrecht gleichfalls ablehnt. Die Grünen fordern, dass eine Stiftungsgründung künftig nur noch eingetragen werden, aber nicht mehr ein Genehmigungsverfahren durchlaufen muss. Barbara Dribbusch