: Wenn die GEZ kommt ...
■ Bremer Kirchengemeinde legt sich mit der GEZ an: TV- und Videogeräte sind nur zum Schauen pädagogischer Videos da / Öffentlich-Rechtliche genervt über Kirchen-Attacke
Viele, viele Briefe und noch mehr Telefonanrufe: Der Streit zwischen der Arstener St. Markus Gemeinde und der Bremer Gebühreneinzugszentrale füllt bereits eine dicke Akte. Seit fast einem Jahr rangeln die Arstener Christen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk um eine Gebührenbefreiung. Die christliche Attacke trifft aber bislang auf wenig Verständnis. Ein kritischer Chef der Bremer GEZ-Zentrale mahnt die Christen zur Vorsicht: Die Öffentlich-rechtlichen hätten schließlich auch Kirchensendungen im Programm“, sagt Michael Gerhardt.
Denn immerhin: Pastor Matthias Jander von der St. Markus-Gemeinde am Arsterdamm lässt seit zwölf Monaten nicht locker – und pflegt mit der Gebührenstelle von Radio Bremen engen Kontakt. Grund dafür: Die TV- und Videorecorder für das Kindertagesheim und die Jugendarbeit, die ausdrücklich nicht zum Fernsehen, sondern nur zum Abspielen von pädagogischen Videofilmen da seien.
Angemeldet hatte man all die Geräte ohnehin nicht, erzählt der Pastor: Kindergärten und Jugendheime sind nämlich laut Befreiungsordnung grundsätzlich von Rundfunkgebühren befreit. Pastor Jander füllte also pflichtbewusst die eingetrudelte Fragekarte der GEZ aus (“Ich bin Christ, ich lüge nicht“), kreuzte „befreit“ an – und bekam promptamente Besuch vom GEZ-Mann.
Und der klärte auf: Ohne Befreiungsantrag gehe erstmal gar nichts. Aber auch dieser Antrag hatte dann nur wenig Erfolg: Die bearbeitende Gebührenstelle bei Radio Bremen machte nämlich unmissverständlich deutlich: „Die Befreiung gilt nur für Geräte, die eindeutig für den betreuten Personenkreis zur Verfügung stehen“, so Geschäftsstellen-Chef Michael Gerhardt. Im Arstener Kindertagesheim dagegen standen die Geräte nicht im Kinder-Gruppenraum, sondern im Pädagogen-Zimmer – um dort gefilmte Videos von den nicht-behinderten und behinderten Kindern anzuschauen.
„Absurde Regeln“, findt Pastor Jander: „Wir müssten für eine Gebührenbefreiung die Kinder mit Fernsehen verpesten.“ Das hätte man den „freundlichen Menschen“ in der Bremer Gebührenstelle auch so gesagt. Aber die verwiesen nur auf die „Buchstaben des Gesetzes“: Die Befreiungsordnung sei nun mal so, da könne man nichts machen. Bei Ausnahmen würde ihnen eben der Rechnungshof aufs Dach steigen.
Klarer Fall also für den unerbittlichen Gebührenstellen-Leiter Michael Gerhardt: Gemeinden sind nun mal generell nicht „privilegiert“ bei einer Gebührenbefreiung, meint der – auch wenn sie bei mageren Kirchensteuern gerne auch mal ein paar Mark sparen. Grundsätzlich müsse man sich an die Gesetze halten, die da sagen: „Jedes Gerät ist gebührenpflichtig, wenn es zum Empfang bereitgehalten wird“. Daran würden sich auch alle anderen Gemeinden halten: „Es gibt da offenbar ein paar andere, die da mehr Schwierigkeiten mit haben.“
So viele, dass die attackierten Öffentlich-Rechtlichen sogar vermuten, dass es Pastor Jander mit der Wahrheit denn doch nicht immer so ganz genau nahm: „Da wurde von sechs Geräten gesprochen, vor Ort waren es dann plötzlich zwölf.“ Christ Jander dagegen vermeldet nur brav: Man habe nichts verschwiegen, die Geräte wären jetzt aus Kostengründen alle im Keller untergebracht. Und abgemeldet – ganz formal.
Gebührenstellen-Chef Gerhardt bleibt deshalb im Streit mit den Arstener Christen nur folgendes letztes Abschlussplädoyer: Mit der Gebührenordnung verhalte es sich eben wie mit einer „roten Ampel: Da sagt man sich auch, man könnte eigentlich weiterfahren, wenn niemand kommt. Aber die Regel ist eben anders – und da muss man sich dran halten.“ kat
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