Juristische Hängepartie

■ Marily Stroux noch nicht entschädigt

Kein schönes Jubiläum: Vor drei Jahren wurde die taz-Fotografin Marily Stroux bei der Räumung einer Hafenstraßen-Wohnung von den Einsatzkräften derart brutal aus der Wohnung gezerrt, daß sie die Treppe herunterstürzte und sich das Steißbein brach. Auch knapp 1100 Tage später sind weder die Schuldigen ermittelt, noch hat die Fotografin eine müde Mark Schmerzensgeld erhalten.

Das Ermittlungs-Verfahren war von der, wegen zahlreicher Verfahrens-Einstellungen bei Polizeistraftaten umstrittenen, Oberstaatsanwältin Marion Zippel bereits zu den Akten gelegt worden, bevor Innensenator Hartmuth Wrocklage infolge des Polizeiskandals im Herbst 1994 die Wiederaufnahme anordnete. Immerhin verhörten Beamte des für Polizeistraftaten zuständigen Dezernats für interne Ermittlungen (DIE) vor wenigen Wochen zwei unmittelbare Zeugen des Einsatzes – darunter den Spiegel-Fotografen Andreas Herzau.

Neben dem Schmerzensgeld-Verfahren wartet auch eine Klage der IG-Medien noch immer auf Entscheidung. Die Gewerkschaft will vor dem Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen, damit „Polizeibeamte künftig nicht mehr ihre eigene Interpretation von Pressefreiheit durchsetzen dürfen“. mac