RB: Demo zum Beratungsauftakt

■ ARD-Intendanten beraten in Saarbrücken über Finanzausgleich

Saarbrücken. Die Intendanten der Landesrundfunkanstalten sind am Montag zu einer dreitägigen ARD-Konferenz in Saarbrücken zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Beratungen steht die Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs und damit die Zukunft der kleineren Rundfunkanstalten. Über Ergebnisse soll erst nach der Hauptversammlung am Mittwoch in einer Pressekonferenz berichtet werden.

Bei ihrem Eintreffen sahen sich die Intendanten mit einer Demons-tration von Beschäftigten des Saarländischen Rundfunks (SR) konfrontiert. Unterstützt von Delegationen von Radio Bremen, fast allen anderen Sendern und den Gewerkschaften bildeten rund 350 SR-Beschäftigte eine Menschenkette entlang der Anfahrtsstraße zum Tagungslokal Schloss Halberg. Ein Quartett des Rundfunksymphonieorchesters spielte Melodien wie „Yesterday“. Außerdem wurde eine Mahnwache eingerichtet. Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Fritz Pleitgen, sprach von einer „eindrucksvollen Aktion“ und betonte, an ihm solle eine Einigung nicht scheitern. Allerdings sei von Ministerpräsidenten der Länder ein enger Rahmen vorgegeben worden.

Die Regierungschefs hatten vor zehn Tagen die Absenkung des ARD-Finanzausgleiches vereinbart. Danach soll er bis Ende 2005 von 1,9 auf ein Prozent des Gebührenaufkommens verringert werden. Um die Auswirkungen abzumildern, sollen aber die größeren Anstalten durch interne Entlastungsmaßnahmen einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der kleinen Sender leisten. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller und der Bremer Bürgermeister Henning Scherf hatten das Papier nur unter dem Vorbehalt akzeptiert, dass die Intendanten eine für den SR und Radio Bremen zufriedenstellende Regelung finden.

In Beschlussanträgen für die nächste Sitzung des saarländischen Landtags verlangen sowohl die regierenden Christdemokraten als auch die SPD-Opposition, andernfalls die Vereinbarung von Bremen insgesamt nochmals zur Disposition zu stellen. Sollte danach ein Land von seinem Sonderkündigungsrecht für den Finanzausgleich Gebrauch machen, müsse eine Verfassungsklage und eine Anschlusskündigung rundfunkrechtlicher Staatsverträge geprüft werden. Beide Parteien warnen in diesem Zusammenhang vor einem Auseinanderbrechen der föderalen Rundfunklandschaft in Deutschland. AP