: Behindertenrechte in die Verfassung
■ Niedersachsen will die Integration gesetzlich vorantreiben
Hannover. Die Förderung behinderter Menschen soll in Niedersachsen in der Verfassung verankert werden. Das Sozialministerium hat einen entsprechenden Gesetz-Entwurf erarbeitet. „Ende nächsten Jahres soll dieser Entwurf Wirklichkeit werden“, teilte der Behindertenbeauftragte des Landes, Karl Finke, gestern mit.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig Assistenten Behinderten in ihrem Alltag helfen. Arbeitgeber sollen mehr als die bisher vorgesehenen sechs Prozent Schwerbehinderte einstellen. „Im Bereich des Vergaberechts wollen wir sanften Druck auf die Unternehmen ausüben“, sagte Finke. Wer keine Behinderten in seinem Betrieb habe, solle künftig bei öffentlichen Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Ein besonders schwieriges Prob-lem ist nach Aussage des Behindertenbeauftragten „die integrative Einschulung“. Eltern sollten künftig selber entscheiden können, ob ihr Kind eine Sonder- oder allgemein bildende Schule besucht. „Dieser kostenträchtige Punkt muss noch diskutiert werden“, sagte Finke. dpa
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