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Beweislage hat sich auch jetzt kaum verändert

Das Urteil im dritten Verfahren um den Mord an den Weimar-Töchtern fällt heute

Frankfurt (dpa/taz) – Mehr als 13 Jahre nach dem Tod ihrer beiden Töchter wird heute im dritten Weimar-Prozess das Urteil über die mutmaßliche Mörderin Monika Böttcher gefällt. Der Staatsanwalt forderte vor dem Frankfurter Landgericht erneut eine lebenslange Haftstrafe für die 41-Jährige, die bereits im ersten Verfahren in Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt worden war und neun Jahre davon verbüßte. Ihre Verteidiger beantragten Freispruch. Der zweite Prozess gegen Böttcher war im April 1997 in Gießen mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen zu Ende gegangen. Das Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben.

In 28 Verhandlungstagen wurden erneut Dutzende Zeugen und Gutachter gehört, ohne dass sich die Beweislage wesentlich verändert hätte. Monika Böttcher hält nach wie vor an ihrer so genannten „Nachtversion“ fest, nach der ihr damaliger Mann Reinhard Weimar die Kinder Melanie (7) und Karola (5) in der Nacht zum 4. August 1986 im osthessischen Philippsthal umgebracht haben soll.

Dieser Version widersprechen vier Augenzeugen, die die Kinder noch am Morgen lebend gesehen haben wollen.

Die Verteidigung hat sich darauf konzentriert, die Glaubwürdigkeit der zwei Ehepaare zu erschüttern. Schon zuvor hatten sie vergeblich eine Ortsbesichtigung beantragt, um Widersprüche bei den angeblichen Beobachtungen zu untermauern.

Der Staatsanwaltschaft hielten die Verteidiger erneut vor, entlastende Fakten nicht ausreichend gewürdigt zu haben. Anwalt Uwe Maeffert erklärte: „Wer die wichtigen Dinge weglässt, wer so zu erkennen gibt, dass er das Urteil des Landgerichts Fulda (das Böttcher schuldig gesprochen hatte) teilweise abschreibt, der will dieses Urteil wieder.“

Der frühere Ehemann der Angeklagten gilt als psychisch gestört und nicht verhandlungsfähig.

Monika Böttcher selbst machte von ihrem Recht des letzten Wortes nur sehr sparsam Gebrauch. Sie sagte: „Ich schließe mich den Plädoyers meiner Verteidiger an. Ich habe meine Kinder nicht umgebracht.“

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