: Gründlicher Tierschutz
■ Gesundheitssenatorin Karin Roth (SPD) fordert Änderung des Grundgesetzes
Hamburgs Gesundheitssenatorin Karin Roth (SPD) hat eine verfassungsmäßige Absicherung des Tierschutzes gefordert. Hamburg werde sich für dessen Aufnahme ins Grundgesetz einsetzen, kündigte die Senatorin gestern zur Präsentation des Tierschutzberichtes 1998 an.
Die Forderung als solche ist nicht neu. Bislang wird der Tierschutz nur durch das Tierschutzgesetz geregelt. Die Forschungsfreiheit hingegen ist im Grundgesetz verankert. In der Praxis könne dies im Einzelfall dazu führen, so Gesundheitsbehördensprecher Stefan Marks, dass bei erforderlicher Abwägung des Für und Widers von Tierversuchen der Tierschutz zu kurz kommt: Er wird nur durch „ein einfaches Gesetz“, die Forschung aber durch die Verfassung garantiert.
Denn obwohl Sinn, Zweck und Notwendigkeit von Tierversuchen von kritischen WissenschaftlerInnen immer mehr in Zweifel gezogen werden, liegt die Quote in Hamburg mit rund 39.344 Tieren im Jahr 1998 immer noch sehr hoch – und um 8000 höher als 1997. Grund für diesen Zuwachs ist allerdings, dass ein Betrieb seine Dependance zur klinische Erprobung von Arzneien von Niedersachen nach Hamburg verlagert habe.
Vor allem Ratten, Mäuse und Meerschweinchen müssen in den Laboren dran glauben, aber auch Fische, Frösche und Beagles. Über die Zulässigkeit „anzeigepflichtiger Tierversuche“ wacht eine Ethik-Kommmssion, die die Gesundheitsbehörde bei ihrer Entscheidung berät und der auch zwei Tierschützer angehören. Tierversuche dürfen nur dann genehmigt werden, wenn sie unerlässlich sind und keine Alternativmethode zur Verfügung steht. Da die Wissenschaftler in der Kommission die Mehrheit haben, können sie einen Versuch aber auch gegen Einwände der Tierschützer durchsetzen.
Seit der Eröffnung des genetischen Zentrum in der Universitätsklinik Eppendorf 1997 ist zudem ein neuer Sektor hinzugekommen. So werden Tiere gen-manipuliert, um die genetischen Veränderungen zu untersuchen. Marks räumt ein: „Insofern gibt es schon einen Bereich von Tierversuchen, wo eine Steigerung zu verzeichnen ist.“ Kai von Appen
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