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Frauenförderung per Dekret ist bei der Wirtschaft unbeliebt

Rot-grüne Pläne zur Berücksichtigung frauenfreundlicher Betriebe bei der Vergabe öffentlicherAufträge stoßen auf Kritik. Industrieverband: „Wettbewerblicher Sündenfall“. CDU: „Unsachgemäß“

Berlin (taz) – Die Bundesregierung will bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch die Frauenförderung in ihre Kriterienliste einbeziehen. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft derzeit, wie eine solche Regelung in Gesetzesform gebracht werden kann. Die Federführung obliegt allerdings dem Familienministerium. Dessen Pressesprecherin Beate Moser betonte gestern, Frauenförderung sei immer eine „Querschnittsaufgabe“, die mehrere Ressorts betreffe. Im Ministerium von Christine Bergmann spricht man jedoch noch nicht von einem Gesetzentwurf. „Wir befinden uns im Dialog mit der Wirtschaft, um geeignete Regeln und Instrumente zur verstärkten Frauenförderung zu finden“, sagte Moser der taz.

Bislang werden öffentliche Aufträge, wie etwa der Bau von Straßen, nach den Kriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistung vergeben. „Der Bund muss im Vorfeld prüfen, ob das Unternehmen, das beauftragt werden soll, mit den notwendigen Werkzeugen ausgestattet ist, ob es staatlich geprüfte Fachleute beschäftigt und ob es seine Steuern korrekt abführt“, erläuterte Michael Werner vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Der Verband kritisierte das Vorhaben der Regierung als „wettbewerblichen Sündenfall“. Gesellschaftspolitische Kriterien hätten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nichts zu suchen. „Dass der Staat ein Unternehmen auf seine Seriosität prüft, ist sein gutes Recht, nicht aber Vorgaben wie Frauenförderung oder Umweltschutz. Stellen Sie sich vor, es dürften plötzlich nur noch rapsölbetriebene Bagger fahren“, meinte Werner gestern gegenüber der taz.

Auch Hannelore Rönsch, die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, sprach sich gegen eine Verknüpfung von Frauenförderung und Auftragsvergabe aus. Der Vorschlag sei „unsachgemäß und unpraktikabel“ und widerspreche dem „Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“.

Ausdrückliches Lob erteilte hingegen die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) der Idee einer gesetzlich verankerten Frauenförderung. „So erhalten bereits vorbildlich Frauen fördernde Betriebe einen verdienten Vorzug bei der Vergabe“, sagte die stellvertretende Vorsitzende, Ursula Konitzer. Katharina Koufen

Bericht Seite 8

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