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Auch Homo-Liebe kennt keine Grenzen

Binationale Partnerschaften von Homosexuellen haben immer wieder Probleme mit dem Ausländerrecht. Däubler-Gmelin will das ändern, braucht aber die Zustimmung der CDU

Freiburg (taz) – Auch Schwule und Lesben beschränken sich in ihrer Partnerwahl nicht auf deutsche Männer und Frauen. Da sie einE ausländische PartnerIn aber nicht heiraten können, gibt es immer wieder Konflikte mit dem Ausländerrecht. Für Manfred Bruns, den Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD), ist dies „eines der Probleme, die uns am meisten bedrängen“. „Binationale Partnerschaften“ werden aber auch einer der umstrittensten Punkte bei den rot-grünen Reformplänen sein.

Betroffen sind natürlich vor allem Partnerschaften mit AusländerInnen, die nicht aus EU-Staaten kommen. So kann sich eine Urlaubsbekanntschaft zur dauerhaften Beziehung entwickeln, doch der schwule Freund oder die lesbische Freundin darf nicht dauerhaft nach Deutschland ziehen. Oder eine Liebe unter StudentInnen wird nach dem Examen der ausländischen PartnerIn auseinandergerissen, weil diese nun Deutschland wieder verlassen muss. Im geltenden Ausländergesetz sind derartige Fälle nicht geregelt.

Immerhin hat die Rechtsprechung auf die Regelungslücke reagiert. So stellte das Bundesverwaltungsgericht 1996 fest, es sei eine „Ermessensentscheidung“ der Ausländerbehörde, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis „im Hinblick auf eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft“ erteile. Einige Monate später ging das Oberverwaltungsgericht Münster einen Schritt weiter und entschied, das Ermessen der Ausländerbehörde sei „dahingehend reduziert, dass allein die Erteilung des begehrten Visums rechtmäßig ist“.

Im Umgang mit diesen Urteilen spalteten sich nun die Bundesländer. In konservativen Ländern änderte sich nur wenig an der restriktiven Praxis. Das Urteil aus Münster wurde ignoriert, das des Bundesverwaltungsgerichts möglichst eng ausgelegt. „Wir haben mit unseren Ausländerbehörden gesprochen und erklärt, dass wir auch weiterhin keine Einwanderung durch die Hintertür wollen“, betont ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Anträge auf Einreise von Homosexuellen sollten besonders streng auf „Missbrauch“ geprüft werden.

In Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Hessen zeigte man sich liberaler. 1998 verabschiedeten die Länder Erlasse, die konkrete Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benannten und so für Rechtssicherheit sorgten. Die AntragstellerInnen müssen demnach belegen, dass ihre Beziehung auf Dauer angelegt ist und schon seit längerer Zeit besteht. Es müssen Gründe benannt werden, warum die Beziehung nicht im Ausland geführt werden kann, etwa weil Homosexualität dort unter Strafe steht oder weil ein Partner seine wirtschaftliche Lebensgrundlage in Deutschland hat. Außerdem müssen ausreichende Wohnverhältnisse und Einkünfte nachgewiesen werden, notfalls muss die hier lebende PartnerIn eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben.

Bemerkenswert ist, dass die Berliner Regelung unter dem als Hardliner bekannten Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) zu Stande kam. Und der hessische Erlass ist auch nach dem Regierungswechsel 1999 beibehalten worden. Aus Hessen liegen inzwischen auch Zahlen über die Nutzung der dortigen Regelung vor. Knapp hundert Anträge wurden in den letzten anderthalb Jahren gestellt, davon mussten nur fünf Prozent abschlägig beschieden werden. „Es handelt sich also weder um ein Massenphänomen, noch wird die Regelung missbraucht“, betont Ulrich Bachmann aus dem Wiesbadener Sozialministerium.

Wie eine Regelung auf Bundesebene aussehen könnte, ist bislang noch völlig offen. Im „Rohentwurf“ von Herta Däubler-Gmelin zur Gestaltung „eingetragener Partnerschaften“ findet sich nur der Verweis „Zuständigkeit BMI“, also des Bundesinnenministeriums. Von Justizministerin Däubler-Gmelin ist aber bekannt, dass auch sie das „Problem mit den ausländischen Partnern“ als „drängend“ empfindet – „gerade aus menschlichen Gründen“.

Eine Änderung des Ausländerrechts benötigt allerdings die Zustimmung des Bundesrats und damit der CDU. Nicht zuletzt deshalb zögert die Ministerin noch, ob sie diesen Punkt im ersten Schritt überhaupt anpacken will. Derzeit verweist sie nur auf eine Koalitionsrunde, die am 20. Januar das weitere Vorgehen besprechen soll.Christian Rath

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