: Rathaus-Linoleum ist gemeinnützig
■ Senat verteilte Lotto-Mittel – nach dem Gesetz sind sie nur für mildtätige Zwecke vorgesehen
Wer in Bremen einen Lottoschein kauft oder sich am „Spiel 77“ beteiligt, tut ein gutes Werk. Ein Drittel dessen, was er bezahlt, kommt unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken zugute, so steht es im Gesetz. Gewinnen kann man, rein statistisch, gesehen, also immer nur die Hälfte des Einsatzes. Dies gilt, was die Gewinnchancen angeht, genauso für Wetten bei Pferderennen – der Abzug kommt da allerdings nicht gemeinnützigen Zwecken zugute, sondern der Pferdezucht.
Im Land Bremen werden pro Jahr rund. 50 Millionen Mark Toto- und Lotto-Gelder für gute Zwecke verwandt; ein Fünftel davon geht nach Bremerhaven. Der größere Anteil der Summe wird nach gesetzlichen Vorgaben verteilt: Knapp zehn Millionen geht direkt in die Sportförderung (im Wesentlichen an den Landessportbund), etwas weniger jeweils an die Ressorts für Bildung, Jugend/Soziales und Gesundheit/Umweltschutz. Diese Mittel werden von den Deputationen vergeben.
Einen Anteil von 10,5 Prozent verteilt der Senat direkt. Wer was in den Jahren 2000-2003 bekommt, war gestern Thema im Senat. Die Sozialsenatorin wollte zum Beispiel jeweils 200.000 Mark für das Projekt „SpielRäume“ haben – für Elterninitiativen, die in ihrem Wohnumfeld Spielräume in Eigeninitiative schaffen. 250.000 Mark will das Rathaus für Sanierungsmaßnahmen. Jeweils 20.000 Mark hätte der Finanzsenator gern für „Schauspiel in sozialen Einrichtungen“ vergeben (es ging um ein Angebot im Knast).
Bei der Bewertung der Anträge geht es auch um das Gesetz: Das Schaupiel im Knast ist nicht gemeinnützig, kann also nicht gefördert werden. Bei dem Projekt „SpielRäume schaffen“ fand der Senat, dass 200.000 Mark im Jahr schlicht zu viel sind, denn das „würde den für den Bereich Öffentliches Grün vorzusehenden Anteil in nicht mehr zu vertretender Weise mindern“ (Beschlussvorlage).
Keine Nachfragen musste sich die Position „Sanierungsmaßnahmen im Rathaus“ gefallen lassen. Im ordentlichen Haushalt hat der Senat für die Bauunterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes nicht vorgesorgt. Die seit Jahren regelmäßig an die Senatskanzlei abfließenden 250.000 Mark pro Jahr sind also schlicht Ersatz für einen ordentlichen Haushaltstitel. Zuletzt musste im Rathaus der Linoleum-Fußboden in der 2. Etage erneuert werden, ein Möbellager fehlte, die Fenster zum Innenhof bedürfen der Sanierung, ein Lastenaufzug fehlt. Alles sinnvolle Maßnahmen – andere Antragsteller werden allerdings an die gesetzlichen Grundlagen erinnert: Nach dem Gesetzes über Lotterien dürfen deren Sondermittel „nur für gemeinnützige und mildtätige Zwecke und nicht für Aufgaben verwendet werden, die dem Land ... im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen obliegen“. K.W.
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