: Schwieriger Besuch
■ Aidskranker Gefangener bittet um Verlegung in den offenen Vollzug
Wolfgang F. hofft auf den Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Der befasst sich morgen mit einer Petition des Strafgefangenen. Seit 1996 befindet sich der an AIDS, Hepatitis C und Diabetes mellitus schwer erkrankte 39-Jährige auf der Isolierstation der Anstalt I in Suhrenkamp. Unterbrochen wurde die besondere Sicherungsverwahrung nur 1998 - durch einen 16-monatigen Aufenthalt im Zentralkrankenhaus (ZKH).
Obwohl die Psychologin Kullas, die im ZKH regelmäßig Gespräche mit F. führte, „eine Rückverlegung auf die Isolierstation aus psychosozialen Gründen für kontraindiziert“ hielt, wurde F. im Oktober 1999 erneut dorthin gebracht. Er ist meist 23 Stunden des Tages allein und beantragte die Verlegung in den Normalvollzug. Anstaltsleiter Weiß lehnte ab und begündete das mit dem „nicht sachgemäßen Umgang mit der Diabetes“ durch den jederzeit die Gefahr bestehe, dass F. sich in einen nicht mehr kontrollierbaren Zustand versetzen könnte.
F. ist in Isolierhaft, seit er 1996 eine Angestellte der Anstalt angegriffen hatte, wofür er rechtskräftig verurteilt wurde. Nach eigenen Angaben litt der Opiatabhängige, der mit Polamidon substituiert wird, unter Schmerzen, da ihm statt der benötigten 19 Milliliter nur neun Milliliter Polamidon verabreicht wurden. Deswegen konnte er nichts essen, es kam zu einer Unterzuckerung. F. rastete aus.
Die Genehmigung einer besonderen Waschlotion für seine angegriffene Haut oder der Antrag auf Besuch: F. muss kämpfen. Ein Besuch bei ihm endete trotz Verabredung viermal an der Eingangspforte: Mal stimmte angeblich die Uhrzeit nicht, mal stand der Name nicht auf der Besucherliste, obwohl F. ihn draufsetzen ließ. Auf Nachfrage sagte ein Pförtner, „man wolle ihn ja auch nicht dafür belohnen, dass er auf der Isolierstation sitzt“.
Die Psychologin des ZKH hatte für die Verlegung auf eine „normale Station“ als „wichtigen Schritt im Rahmen der Ressozialisierung“ plädiert und regelmäßige Gespräche empfohlen. Eine positive Empfehlung des Eingabenausschusses ist für F. die einzige Chance auf Verbesserung. Alle Anträge auf Aussetzung der Haft aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes wurden abgelehnt, obwohl entsprechende Gutachten vorlagen.
Tina Petersen
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