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Deutschland oder die Türkei? Die Rückkehrerquote ist hoch

Die Geschichte der Migration in Deutschland ist auch eine Geschichte der Remigration: Seit Beginn der Anwerbung von „Gastarbeitern“ mit dem deutsch-italienischen Anwerbeabkommen 1953 bis heute wandern ausländische ArbeitnehmerInnen und ihre Familien „zurück“. Allerdings trifft hierbei für die zweite und dritte Generation wohl eher der Begriff „auswandern“ zu, und auch für die erste Generation bedeutet ein solcher Schritt nach Jahren, Jahrzehnten in Deutschland eher Neubeginn als „Rückkehr“. Dann zumindest, wenn das Herkunftsland der Familie zu einer Art Urlaubsheimat geworden ist.

Wie gut und unter welchen Bedingungen gelingt die Reintegration? Eine Frage, die sich vor allem Migranten der Nicht-EU-Staaten stellt: Anders als im Falle von Portugiesen, Spaniern oder Italienern, die innerhalb der EU Freizügigkeit genießen, bedeutet eine mehr als sechsmonatige Ausreise für Arbeitnehmer aus der Türkei, aus Kroatien, Slowenien oder Marokko in den meisten Fällen den Verlust des bisherigen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Status, sprich des Rechts auf Rückkehr (in diesem Fall: Rückkehr nach Deutschland).

Dies wird sich teilweise ändern mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht – dann ermöglicht häufiger als bisher ein deutscher Pass gerade jungen Migranten in Nicht-EU-Staaten einen Neubeginn auf Probe. Außerdem wird etwa im Falle der Türkei ein künftiger EU-Beitritt Rückkehr nach der Rückkehr möglich machen. Bis dahin bzw. für die meisten Migranten aus Nicht-EU-Staaten gilt es, den Wechsel ins Herkunftsland der Familie wohl zu überlegen.

Ein wenig bekanntes Beratungsangebot der Bundesanstalt für Arbeit richtet sich spezifisch an diese Migrantengruppe: ausländische Arbeitnehmer aus den ehemaligen Anwerberstaaten außerhalb der EU. Dieses Angebot, genannt Mobilitätsberatung, soll Informationen vermitteln über Integrationschancen in Deutschland und über Reintegrationschancen und -risiken in den Herkunftsländern. Und es soll helfen, frühzeitig zu planen.

Die Qualität der aktuellen „Mobilitätsberatung“ steht und fällt mit den Kenntnissen des Beraters. Wenn sie ernst genommen wird, ist eine entsprechende Personalpolitik seitens der Bundesanstalt für Arbeit erste Option.

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