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„Radio Germania“ verboten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ausstrahlung des rechtsextremistischen Hörfunkprogramms „Radio Germania“ im Offenen Kanal in einem Eilverfahren verboten. Das Gericht begründete die Entscheidung gestern damit, dass die zuletzt am 29. Oktober ausgestrahlte Sendung einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag darstelle. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte dem Programmverantwortlichen wegen der umstrittenen Sendung die Absicht mitgeteilt, ihn auf Dauer vom Offenen Kanal auszuschließen. Dagegen war der Verantwortliche vor das Gericht gezogen. Das Gericht verwies im Urteil auf rechtsextremistische Programminhalte. AP

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