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Finanzminister Hans Eichel hält an Steuergeschenk für Kapitalgesellschaften fest – Ärger vorprogrammiert
Heute wird der Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuer das Bundeskabinett passieren. Doch Ärger scheint vorprogrammiert: Finanzminister Hans Eichel (SPD) strebt weiterhin eine Steuerbefreiung für Kapitalgesellschaften an, wenn diese ihre Anteile an anderen Unternehmen verkaufen.
Doch nun kontern die Bundesländer: „Es ist nicht gerechtfertigt, dass Versicherungskonzerne Milliardenbeträge steuerfrei einnehmen können, während die Länder mit Mindereinnahmen rechnen müssen“, sagte die Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Heide Simonis (SPD). Eine Expertengruppe hat ausgerechnet, dass das Gesetz Steuerausfälle von vier Milliarden Mark bringen werde. Zwar habe sie Verständnis für die Argumentation, es werde Kapital für Investitionen frei. Dennoch schlage sie vor, einen Steuersatz von 20 Prozent für Veräußerungsgewinne einzuführen, so Simonis.
Im bayrischen Finanzministerium begrüßte man zwar die Eichelschen Pläne „unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität“, wie Finanzminister Kurt Falthauser (CSU) sagte. „Ich persönlich hätte allerdings keine vollständige Steuerfreiheit vorgeschlagen.“ Ähnlicher Meinung ist sein Kollege aus Baden-Württemberg. „Wir sind grundsätzlich dafür, dass Unternehmen die Gelegenheit bekommen, verkrustete Strukturen zu verändern“, sagte der Pressesprecher des Ministers. Es entstehe jedoch eine „Schieflage zu Lasten des Mittelstands“, weil seit 1999 die Steuervergünstigung für Veräußerungsgewinne abgeschafft worden ist. Ein Firmenbesitzer etwa, der in Ruhestand gehen will und seinen Betrieb verkauft, muss seitdem den vollen, nach der Einkommenssteuer bemessenen Satz zahlen. „Das kann nicht sein, dass für die Großen Erleichterungen geschaffen werden und für die Kleinen nicht.“ Vielmehr solle man den halbierten Steuersatz wieder einführen oder die Gewerbesteuer senken. kk
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