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Roland Koch ist nicht zu fassen

■ Staatsanwalt lehnt Ermittlungen gegen den hessischen Ministerpräsidenten wegen dessen Manipulation am CDU-Rechenschaftsbericht ab. Koch sieht sich rehabilitiert, doch er muss weiter um seinen Job fürchten

Wiesbaden (taz) – Ministerpräsident Roland Koch (CDU) muss sich nicht wegen Betruges vor Gericht verantworten. In der hessischen CDU-Finanzaffäre wird es gegen ihn weder ein Ermittlungs- noch ein Strafverfahren geben. Koch habe nicht „vorsätzlich“ betrügerisch gehandelt, als er im Dezember einen manipulierten Rechenschaftsbericht seiner Partei abzeichnete, sondern Schaden von seiner Partei abwenden wollen. Das teilte die Wiesbadener Staatsanwaltschaft gestern in einer Pressekonferenz mit.

Im Schwurgerichtssaal verlas deren Leiter, Oberstaatsanwalt Werner Roth, das Ergebnis der Vorermittlungen. In seiner umfangreichen Begründung entlastete er gleichzeitig auch den CDU-Generalsekretär Herbert Müller. Gegen beide hatte die Landtagsfraktion der Grünen Strafanzeige erstattet. Das vorhandene Material aber, so Roth, „reicht nicht aus, um einen hinreichenden Anfangsverdacht zu begründen“. Von den schwarzen Konten in der Schweiz habe Koch nichts gewusst. Deshalb lehne er die Aufnahme von Ermittlungen wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung ab. Die Staatsanwaltschaft müsse streng nach juristischen Gesichtspunkten, nicht nach politischen Kriterien urteilen und lasse sich nicht unter Druck setzen.

Koch hatte am 8. Februar eingestanden, er habe Geld, dessen Herkunft ihm „dubios“ erschien, in einen Kredit umwandeln und rückdatieren lassen, um es nicht abführen zu müssen. Das Geld war dann als Darlehen des früheren Schatzmeisters Prinz zu Sayn-Wittgenstein ausgewiesen worden. Staatsanwalt Roth wertete dieses Eingeständnis als entlastend. Koch habe es gemacht, ehe Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) über Sanktionen entschieden habe. Damit sei er „strafbefreiend von einem eventuellen Betrugsversuch zurückgetreten“. Auch Untreue gegenüber der CDU liege nicht vor, denn die Summe von 800.000 Mark, um die es hier gegangen sei, sei „zu gering“ gewesen, um die staatlichen Zuschüsse an die Union zu gefährden.

Koch, der sich immer wieder vehement gegen Rücktrittsforderungen auch aus den eigenen Reihen gewehrt hatte, war am Wochenende von seiner Landespartei mit 97,63 Prozent als Vorsitzender wieder gewählt worden. Er reagierte gestern mit Erleichterung. Er sei in den vergangenen Wochen immer wieder zu Unrecht als „Lügner“ und „Betrüger“ bezeichnet worden. Er hoffe nun „auf eine Versachlichung“ der Diskussion. Erleichterung gab es auch bei der hessischen FDP, die ihr Verbleiben in der schwarz-gelben Koalition unter Koch von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft abhängig gemacht hatte. Rupert von Plottnitz von der Landtagsfraktion der Bündnisgrünen kündigte dagegen weitere rechtliche Überprüfungen an.

Die Zitterpartie für Koch ist dennoch nicht vorbei. Führende Bundes-FDPler halten weiter an ihrer Rücktrittsforderung fest. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft habe darauf keinen Einfluss, erklärte deren Generalsekretär Guido Westerwelle schon vor deren Bekanntgabe. Er rügte die „Wagenburgmentalität“ der Hessen. Er hoffe, dass die FDP-Basis auf dem Sonderparteitag am 4. März gegen Koch votiere. Am Tag zuvor wird das Wahlprüfungsgericht darüber entscheiden, ob die Landtagswahl 1999 ungültig ist, weil der CDU-Wahlkampf aus schwarzen Kassen mit finanziert wurde. Heide Platen

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