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„Wo der hinbeißt, wächst kein Gras mehr“ ...“

■ Ex-Kampfhundhalter wurde zu Geldstrafe verurteilt, weil der Hund gewalttätig wurde

Der Beschuldigte hat einen schweren Stand. In olivgrüner Bomberjacke und einige Minuten zu spät betritt er Zimmer 551 im Bremer Amtsgericht. Und wird prompt vom Richter wieder rausgeschmissen: „Sie kommen erst, wenn wir Sie aufrufen!“

Die Verhandlung beginnt, die Formalien werden geklärt: Tobias B. ist Ende zwanzig, hat die Mittlere Reife, wurde als Hilfshausmeister an eine Schule vermittelt. Gehalt: 200 Mark, darüber hinaus bezieht er Sozialhilfe.

Im Sommer 1999 soll der Kampfhund des Beschuldigten Tobias B. einen älteren Mann angesprungen und nach dessen Gesicht und Hals geschnappt haben. Laut Anklage soll Tobias B. zwei Mal seinen Staffordshire-Bullterrier auf den Zeugen K. gehetzt haben. Der ältere Mann sei zwar nicht gebissen worden, hätte aber eine Woche lang Schmerzen im Rückenbereich gehabt. Anklage: Vorsätzliche Körperverletzung.

Tobias B. verteidigt sich: Seinen Staffordshire-Bullterrier habe er nicht auf den Zeugen gehetzt, vielmehr habe sich der Hund losgerissen, als er ihn „mehr an die Leine machen wollte.“ K. selbst war nämlich auch mit einem Hund unterwegs. Tobias B.s Kampfhund wollte nicht dem Mann, sondern dem Hund an die Gurgel. Da der Mann seinen Fox-Terrier auf den Arm genommen habe, hätte Tobias B.s Hund Richtung Hals und Gesicht geschnappt. „Na, den Hund zu beißen, ist ja auch nicht gerade nett“, sagt der Richter.

Vor drei Jahren hatte Tobias B. den Bullterrier für 1.000 Mark „von einer Bekannten gekauft.“ B. sei mit Hunden aufgewachsen – Zwergpudeln allerdings. Gebissen hat der Pitbull bereits einmal zuvor, B.s Ex-Freundin. Inzwischen, so B., habe er eingesehen, dass er den Hund falsch erzogen habe. Vier Monate nach dem Angriff auf den älteren Mann und dessen Fox-Terrier gab Tobias B. den Staffordshire-Bullterrier ins Tierheim. „Auch wegen meiner Stelle als Hausmeister an der Schule.“

Der Richter konstatiert ernsthaft: „Der hätte wohl sonst die Erstklässler apportiert und verbuddelt.“ Der Staatsanwalt sagt mit düsterem Blick auf den Richter: „Sie hatten doch auch mal einen Hund, der wollte mir auch gleich an die Waden!“ Warum der Beschuldigte ausgerechnet einen Bullterrier wollte, die hätten doch so hässliche Schafsköpfe. „Das mag ich ja gerade“, wirft B. ein.

Der Staatsanwalt wandelt die Anklage um: Tobias B. muss sich für fahrlässige Körperverletzung verantworten und drei Tagessätze a 50 Mark an das Bremer Tierheim zahlen. Der Richter rät Tobias B. abschließend, sich, wenn schon einen Hund, dann lieber einen Pudel oder Dackel anzuschaffen. DoKo

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