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Ost-Wohnungsunternehmen entlastet

Wohnungswirtschaft findet Gesetzesnovelle unzureichend

Berlin (dpa) – Die mit hohen Leerständen kämpfenden ostdeutschen Wohnungsunternehmen werden bei der Altschuldenproblematik entlastet. Nach einer am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderung wird die Privatisierungsauflage zum Abzahlen der DDR-Altschulden für die meisten der Unternehmen gestrichen und von Ende 2003 rückwirkend auf Ende 1999 vorgezogen.

Die vom Kabinett beschlossene Novelle sieht ferner Entlastungen für Unternehmen vor, die auf Wohnungen sitzen geblieben sind, deren Rücknahme von Alteigentümern verweigert wurde. Die Wohnungswirtschaft begrüßte den nach eigenen Angaben „längst überfälligen Schritt“ grundsätzlich, bezeichnete die Novelle aber als unzureichend.

Nach dem bisherigen Altschuldenhilfegesetz mussten ostdeutsche Wohnungsunternehmen 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes bis Ende 2003 privatisieren. Damit sollte ein Teil der DDR-Altschulden erlassen werden. Sinkende Kaufkraft, hohe Arbeitslosigkeit und steigende Wohnungsleerstände auf bis zu 30 Prozent verhinderten jedoch die Erfüllung der Auflage. Bisher wurden laut Bauminister Reinhard Klimmt nur drei Viertel der Auflage erfüllt.

Die von Rot-Grün beschlossene Novelle sieht vor, dass Unternehmen in Gebieten mit besonders hohem Leerstand, großer Arbeitslosigkeit und starkem Bevölkerungsrückgang von der Privatisierungspflicht endgültig befreit werden. Diejenigen, die intensive Privatisierungsbemühungen nachweisen können, müssen zum Stichtag 31. Dezember 1999 keine Wohnungen mehr zur Altschuldentilgung verkaufen.

Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft wünscht sich einen noch früheren Stichtag sowie eine generelle Streichung der Altschulden für dauerhaft leer stehende Wohnungen.

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