: Prämie für Geiz
■ 24 Freie Träger machen gemeinsam gegen sparende Jugendämter mobil
Sie sind Konkurrenten, aber die Not hat sie in ein Boot gesetzt: 24 Freie Träger der Jugendhilfe haben gestern in einer Anzeige in der Hamburger Morgenpost die Bürger informiert, dass es einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung gibt. Den sehen sie in Hamburg durch „jugendpolitische Steue-rungsmaßnahmen ausgehebelt“.
Seit Oktober 1999 dürfen Jugendämter diese Hilfen nur noch in definierten Ausnahmefällen gewähren. Entscheidungsberechtigt sind dabei Regional- oder Jugendamtsleiter. Familien, die dagegen geklagt haben, dass ihnen eine Hilfe verweigert wurde, haben bisher immer Recht bekommen.
Die Freien Träger glauben, dass die prekäre Haushaltslage zum Teil hausgemacht ist. Die Kapazitäten des staatlichen Landesbetriebes für Erziehung und Berufsbildung seien nicht ausgelastet, kosteten aber trotzdem. „Deshalb hat die Bürgerschaft die Bezirke angewiesen, den Landesbetrieb bevorzugt zu wählen“, sagt Thomas Lamm von der Pestalozzi-Stiftung. Damit würden „marode Strukturen auf Kosten Freier Träger unterstützt“. Außerdem sei es rechtswidrig, „denn es gilt das Subsidaritätsprinzip, nach dem Angebote des Staates erst dann zu belegen sind, wenn es keine von Freien Trägern gibt.“
Bei dem ganzen Thema scheint Hamburg jedoch nicht gleich Hamburg: Während in manchen Bezirken der Verfügungsstopp noch gilt, kassieren andere Belohnungen von der Stadt, weil sie schon vorher freiwillig gespart haben. So beriet die Wandsbeker Bezirksversammlung vor kurzem über „Verwendung der Leistungsprämie für Minderausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung“. Von fünf Millionen Mark, die nicht für Hilfen ausgegeben wurden, darf der Bezirk 500.000 behalten. san
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