: Falsche Adresse
■ Klage gegen Öko-Steuer von Finanzgericht abgeschmettert
Die Öko-Steuer bleibt. Das Hamburger Finanzgericht hat gestern eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Ehepaar aus Stadthagen von der Abgabe befreien lassen wollte. Die Ermäßigungsvorschriften des Gesetzes könnten auf die Familie nicht angewandt werden, so das Gericht. Zur Klärung der Frage, ob eine Verletzung von Verfassungs- oder EU-Recht vorliege, sei das Finanzgericht die falsche Adresse. Klägerin Sabine Heitsch kündigte an, sie und ihr Mann wollten am 12. März in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Die Heitschs führen im wesentlichen drei Gründe gegen die Öko-Steuer ins Feld: Sie verstosse erstens gegen das Gleichbehandlungsgebot der Artikels drei im Grundgesetz. Danach dürften private Haushalte nicht schlechter gestellt werden als Gewerbebetriebe, die zum Teil von der Öko-Steuer befreit sind. Zweitens verbiete das EU-Recht die Einführung der Steuer. Und drittens werde der Halbteilungsgrundsatz verletzt, nach dem der Staat dem Bürger nicht mehr als die Hälfte seines Einkommens an Steuern abverlangen darf.
„Die hohe Abgabenbelastung reicht mir schon seit Jahren“, sagte Sabine Heitsch am Rande der Verhandlung. Ihrer Familie bleibe bei all den Steuern und Sozialabgaben lediglich ein Drittel ihres Einkommens zur freien Verfügung.
„Wir bezahlen mit einem Einkommen viermal für die Rente“, argumentierte die Bankkauffrau: direkt über die Rentenversicherung; dann über den einen Prozentpunkt, der für die Rentenkasse auf die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wurde; über die Öko-Steuer, die ebenfalls die Rente quersubventionieren soll, und schließlich über die Mehrwertsteuer, die auf die Öko-Steuer erhoben wird.
Eine Befreiung von der Öko-Steuer komme dennoch im Falle der Familie Heitsch nicht in Frage, weil es gerade der Sinn von Verbrauchssteuern sei, die Endverbraucher zu belasten, hielt der vorsitzende Richter Dieter Dostmann dagegen. Das Finanzgericht könne überdies nur tätig werden, wenn dem Kläger steuerrechtlich Unbill widerfahren sei. Die Familie zahle zwar Öko-Steuer, wenn sie Heizöl oder Strom kaufe, Steuerschuldner seien aber die Versorgungsunternehmen. Nur sie könnten vor dem Finanzgericht klagen.
Gernot Knödler
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